Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung* (AÜ) liegt vor, wenn ein Dienstleistungsunternehmen seine Arbeitskräfte für spezielle, zeitlich begrenzte Projekte an ein Kundenunternehmen gegen Entgelt überlässt. Die Arbeitnehmerüberlassung ist durch zwei Vertragsbeziehungen geregelt. Zum einen besteht ein Arbeitsvertrag zwischen den Arbeitnehmenden und dem überlassenden Unternehmen. Zum anderen steht der Dienstleister, etwa ein Ingenieurdienstleister wie Brunel, über einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag in einer Beziehung mit einem Kundenunternehmen, welches die Projektunterstützung in Anspruch nimmt. Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung arbeiten Beschäftigte für eine begrenzte Zeit beim Kundenunternehmen. Für die geleisteten Stunden bezahlt das Kundenunternehmen das Dienstleistungsunternehmen und dieses wiederum zahlt den Arbeitnehmenden das arbeitsvertraglich vereinbarte oder tarifvertraglich festgelegte Gehalt. Die Arbeitnehmerüberlassung ist in Deutschland durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer liegt seit 01. April 2017 bei 18 Monaten.

 

*Da es sich bei Arbeitnehmerüberlassung um einen feststehenden juristischen Begriff handelt, wird dieser hier nicht gegendert. Gemeint sind aber Arbeitnehmende aller Geschlechter. 

Inhaltsübersicht

Vor- und Nachteile der Arbeitnehmerüberlassung

Vorteile für Arbeitnehmende

Berufseinsteigende haben es oft schwer, nach Abschluss des Studiums eine Anstellung zu finden. Die meisten von ihnen können noch keine Berufserfahrung vorweisen, befinden sich in der Orientierungsphase und sind sich oftmals noch im Unklaren darüber, in welche Richtung sie sich beruflich entwickeln möchten. Nicht selten sind sie auch unsicher, ob sie direkt zu Beginn ihrer Karriere einen längerfristigen Arbeitsvertrag unterzeichnen wollen. Über einen Berufseinstieg bei einem Dienstleistungsunternehmen mit dem Schwerpunkt auf Arbeitnehmerüberlassung kann der Einstieg in den Wunschberuf gelingen. Projekteinsätze in verschiedenen Branchen und Fachbereichen ermöglichen Berufseinsteigenden somit die nötige Erfahrung zu sammeln und zugleich eine Idee davon zu entwickeln, in welcher Fachrichtung sie sich spezialisieren möchten. Gehälter, die in Tarifverträgen festgeschrieben sind, garantieren dabei eine marktgerechte Entlohnung.

Projektbasierte Arbeitnehmerüberlassung kann aber ebenso als aussichtsreiche Chance für den unkomplizierten Wiedereinstieg in den Beruf genutzt werden. Dies gilt zum Beispiel in folgenden Fällen:

  • wenn Fachkräfte, aufgrund von Krankheit oder Elternzeit, für längere Zeit nicht in ihrem Job gearbeitet haben
  • wenn das alte Unternehmen, aufgrund von Restrukturierungsmaßnahmen, Insolvenz oder einem Standortwechsel, dem Personal die Kündigung ausgesprochen hat.

In beiden Fällen können Personal- und Ingenieurdienstleister den Arbeitnehmenden den Einstieg in den Berufsalltag erheblich erleichtern, indem Fachkräfte ihr Fachwissen durch Projekte in verschiedenen Bereichen auffrischen und auf den neuesten Stand bringen können.

Erweiterung des beruflichen Netzwerks:
Durch die projektbasierte Arbeit bei verschiedenen Kundenunternehmen können Arbeitnehmende ihr Netzwerk nachhaltig ausbauen. Leisten sie gute Arbeit und erweisen sich als vertrauensvolle und kompetente Mitarbeitende, kann das Türen im Unternehmen selbst und darüber hinaus öffnen. Je nach Branche und Mangel an geschultem Personal werden zeitlich begrenzte Werkverträge nicht selten in unbefristete Verträge umgewandelt.

Zeitersparnis:
Die Suche nach einem neuen Job kann oft mühsam und zeitraubend sein. Die Erstellung eines passenden CVs und eines überzeugenden Anschreibens kann viele Stunden in Anspruch nehmen. Bei der Arbeitnehmerüberlassung reicht in der Regel die Abgabe einer Bewerbung aus. Das Profil kann dann mehreren Kunden präsentiert werden – immer mit dem Ziel, die Jobsuchenden in ein geeignetes Projekt zu überlassen.

Sicherheit:
Arbeitskräfte, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei einem Kundenunternehmen angestellt sind, erhalten in der Regel einen unbefristeten Vertrag und sind kranken-, renten-, arbeitslosen- und pflegeversichert. Auch im Krankheitsfall erhalten Angestellte im Rahmen der Werkverträge eine Lohnfortzahlung. Die Rechte von Arbeitnehmenden in der Arbeitnehmerüberlassung entsprechen somit denen von festangestellten klassischen Arbeitnehmenden mit einem langfristigen Vertrag. Darüber hinaus profitieren AÜ-Beschäftigte von Tarifverträgen, wobei sich die Höhe der Gehälter gemäß den Qualifikationen und der Berufserfahrung der Angestellten unterscheidet. Mitarbeitende, die über eine Arbeitnehmerüberlassung bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt sind, profitieren zusätzlich nach neunmonatiger Beschäftigung von Equal Pay, einem Gesetz, das Personal- und Ingenieurdienstleistender dazu verpflichtet, der Person in der Arbeitnehmerüberlassung das gleiche Gehalt wie der Stammbelegschaft zu zahlen.

Vorteile für Kundenunternehmen

Abdeckung von Auftragsspitzen:
Auftragsspitzen in einer boomenden Branche, ein längerfristiger Ausfall von Mitarbeitenden sowie anderweitig personelle Engpässe in einem Betrieb können kurzfristig und flexibel mit Personal abgedeckt werden. Die Suche nach passenden Fachkräften übernimmt das Personal- oder Ingenieurdienstleistungsunternehmen. Zusätzlich bindet sich das Unternehmen nicht langfristig an Angestellte, für die es in der Zeit nach Erledigung der Auftragsspitzen oder nach saisonal hoher Auftragslage möglicherweise keine weitere Beschäftigung mehr gibt.

Wenig Aufwand:
Die Schaltung von Stellenanzeigen, das Führen von Vorstellungsgesprächen und die Abwicklung von Arbeitsverträgen können je nach Branche und Betrieb viel Zeit und zusätzliches Personal in Anspruch nehmen. Unternehmen, die phasenweise Fachkräfte über Werkverträge einstellen, lagern diese Tätigkeiten an die Disposition aus und können mit einem solchen Dienst gegen Entgelt kurzfristig und ungebunden für zusätzliche Kapazitäten sorgen. Der Personal- oder Ingenieurdienstleister übernimmt folglich die Vertragsgestaltung sowie die Kommunikation mit der HR-Abteilung von der Kundenfirma. Wird eine passende Fachkraft gefunden, überlässt das Dienstleistungsunternehmen die Arbeitnehmenden mit passendem Vertrag an die Kundenfirma.

Transparentes Kostenmanagement:
Die Kosten für Arbeitnehmerüberlassung sind planbar, indem das Kundenunternehmen ausschließlich produktive Arbeitsstunden zahlt, die Arbeitnehmende im Dienst erbringen. Fallen Mitarbeitende krankheitsbedingt aus, übernimmt das Dienstleistungsunternehmen die Lohnfortzahlung. Auch die Lohnnebenkosten werden finanziert.

Neue Impulse und ausgiebiges Kennenlernen:
Da viele in Arbeitnehmerüberlassung beschäftigte Fachkräfte bereits Einblicke in unterschiedliche Unternehmen und Branchen gewinnen konnten, können sie für neue Impulse und Ideen sorgen und damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung bestehender Prozesse leisten. Darüber hinaus können sich Kundenunternehmen über einen längeren Zeitraum einen Eindruck vom Arbeitsstil verschaffen und abwägen, ob auch eine längerfristige Anstellung denkbar wäre. Nicht selten entsteht so ein langfristiges Verhältnis zwischen Beschäftigen in der Arbeitnehmerüberlassung und dem neuen Arbeitgeber. Im besten Fall wird aus einer Arbeitnehmerüberlassung somit eine Festanstellung.

Wie hoch kann das Gehalt in der Arbeitnehmerüberlassung sein?

Die Vergütung von Arbeitnehmenden ist im Gleichstellungsgrundsatz in § 8 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) geregelt. Demnach ist der Arbeitgeber bzw. das Kundenunternehmen grundsätzlich dazu verpflichtet, Arbeitnehmenden in der Arbeitnehmerüberlassung das gleiche Gehalt zu bezahlen wie dem Stamm-Team mit ähnlichen Qualifikationen und Kompetenzen. In der Fachsprache ist dies unter Equal Pay bekannt.  

 

Wie lange können Leiharbeitnehmer in der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt sein?

Arbeitnehmende dürfen seit der AÜG-Reform im April 2017 nur für eine Dauer von 18 aufeinanderfolgenden Monaten im gleichen Betrieb beschäftigt werden. Diese Regelung ist in § 1 des AÜG geregelt. Abweichungen können durch Tarifverträge oder Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen entstehen. Dies wird den Arbeitnehmenden im Vorfeld kommuniziert.  

 

Was ist eine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung?

1972 wurde die Arbeitnehmerüberlassung erstmals gesetzlich reglementiert und 2002 in verschiedenen Punkten überarbeitet. Um die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung betreiben zu dürfen, bedarf es einer entsprechenden Erlaubnis. Diese ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen. Je nachdem, wo sich der Firmensitz des Unternehmens befindet, wird die Erlaubnis von den Agenturen für Arbeit in Düsseldorf, Kiel oder Nürnberg erteilt. Die Erlaubnis ist personenbezogen. Die Beantragung zur Erlaubnis der Arbeitnehmerüberlassung ist für Antragstellende kostenpflichtig. Wird eine unbefristete Erlaubnis beantragt, fallen Kosten in Höhe von 2.500 Euro an. Die Gebühr für eine befristete Erlaubnis beläuft sich auf 1.000 Euro.   

 

Welcher Unterschied besteht zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag?

Im Gegensatz zur Arbeitnehmerüberlassung, bei der Arbeitnehmende mit ihrer projektbasierten Arbeitsleistung im Mittelpunkt stehen, kommt es beim Werkvertrag auf die Erstellung eines „Werkes“ an. Der Auftraggeber bezahlt demnach für das Ergebnis. Beim Werkvertrag übernimmt ein Unternehmen eine Aufgabe, die mit einem eigenen Team umgesetzt wird. Folglich übernimmt das Unternehmen auch die Haftung. Der Auftraggeber hat gegenüber den Angestellten des Unternehmens keine Weisungsbefugnis. Das ist bei der Arbeitnehmerüberlassung anders. Hier folgen Arbeitnehmende den Anweisungen des Kundenunternehmens und der Lohn bzw. die Vergütung erfolgt nach den zuvor vereinbarten Arbeitsstunden.

 

Wie verhält es sich bei der Arbeitnehmerüberlassung mit einer Kündigung?

Grundsätzlich gilt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Personal- oder Ingenieurdienstleister und Angestellten in der Arbeitnehmerüberlassung nur von diesen beiden Parteien gekündigt werden kann. Das beteiligte Kundenunternehmen, bei dem die Projektunterstützung geleistet wird, kann selbst keine Kündigung aussprechen.

Weblinks:

Wirtschaftslexikon Gabler: Arbeitnehmerüberlassung - Definition https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/arbeitnehmerueberlassung-30204

Karrierebibel: Arbeitnehmerüberlassung: Tipps für Arbeitnehmer https://karrierebibel.de/arbeitnehmerueberlassung/

 

Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Er dient unverbindlichen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.