Tarifvertrag

Tarifvertrag

Bei einem Tarifvertrag steht in Deutschland ein Arbeitgeber mit einer Gewerkschaft in einem Vertragsverhältnis, das durch das Tarifvertragsgesetz (TVG) geregelt ist. Ein Tarifvertrag regelt u.a. das Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Für Arbeitnehmer sind Tarifverträge sehr positiv. Sie garantieren den Arbeitnehmern faire Löhne und Arbeitskonditionen. Arbeitgeber unterliegen einer Tarifbindung, d.h. sie verpflichten sich dazu, alle im Vertrag festgelegten betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Tarifvertrag wird in schriftlicher Form abgeschlossen und ist solange gültig, bis der Arbeitgeber oder die Gewerkschaft den Vertrag aufkündigt oder der Tarifvertrag zeitlich abgelaufen ist. Alle in Deutschland vereinbarten Tarifverträge werden im Tarifregister festgehalten. 

Zweck des Tarifvertrags

Tarifverträge werden laut geltendem Arbeitsrecht zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband oder einem einzelnen Unternehmen abgeschlossen und regeln den Arbeitsmarkt. Sie geben verbindliche Vorgaben für individuelle Arbeitsverträge und versuchen so die Konkurrenz zwischen Arbeitnehmern zu mindern. 

 

Inhalte des Tarifvertrags

Der Inhalt eines Tarifvertrages besteht aus einem schuldrechtlichen und einem normativen Teil. Während der schuldrechtliche Teil nur Rechte und Pflichten im Verhältnis der Tarifvertragsparteien zueinander und nicht für ihre Mitglieder begründen kann, enthält der normative Teil für die Angehörigen der tarifschließenden Verbände bzw. beim Firmentarifvertrag für den einzelnen Arbeitgeber arbeitsrechtliche Regelungen, die unmittelbar und zwingend auf die tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse einwirken. Das liegt daran, dass in Arbeitsverträgen häufig nur die Arbeitsleistung und die Höhe des Lohns geregelt wird. 

Der normative Teil eines Tarifvertrages regelt u.a.:

  • Arbeitszeiten
  • Gehaltsregelung
  • Arbeitsbedingungen
  • Kündigungsfristen
  • Urlaubsanspruch
  • Zusatzleistungen
  • Etc.

Der schuldrechtliche (obligatorische) Teil eines Tarifvertrages regelt bspw. die:

Friedenspflicht: Arbeitskampfmaßnahmen von Seiten der Tarifparteien (Gewerkschaft und Arbeitgeberverband bzw. Betriebsrat und Arbeitgeber) wie Streiks und Aussperrungen sind untersagt.

Durchführungspflicht: Tarifvertragsparteien sind dazu verpflichtet, die im Tarifvertrag festlegten Regelungen umzusetzen.

Arten von Tarifverträgen

Flächentarifvertrag/Verbandstarifvertrag: Dieser Tarifvertrag ist regional begrenzt und gilt immer für ein bestimmtes räumliches Gebiet (z.B. Bayern, NRW).

Branchentarifvertrag: Tarifvertrag, der zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband einer Branche abgeschlossen wurde. In Deutschland existieren zur Zeit rund 250 Branchen, für die es individuelle Branchentarifverträge gibt. 

Firmen- oder Haustarifvertrag: Tarifvertrag, der zwischen einer Gewerkschaft und einem einzelnen Unternehmen besteht.

Manteltarifvertrag/Rahmentarifvertrag: Enthält Regelungen zu konkreten Arbeitsbedingungen wie Kündigungsfristen, Schichtarbeit, Urlaubsdauer, Arbeitszeitenregelung, Regelung bei Krankheit, Vermögenswirksame Leistungen etc.

Vergütungstarifvertrag/Entgelttarifvertrag: Regelt die einzelnen Vergütungssätze und hat im Vergleich zum Rahmentarifvertrag eine kürzere Laufzeit.

Lohn- und Gehaltstarifvertrag: Bestimmt die Höhe der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen. Diese werden entsprechend der Berufsjahre oder der Betriebszugehörigkeit geregelt. Die Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages ist in der Regel kürzer als die des verwandten Manteltarifvertrages und beläuft sich in der Regel auf ein Jahr.

Vorteile von Tarifverträgen

Vorteile für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können ggf. über die Arbeitnehmervertretung die eigenen Arbeitsbedingungen mitgestalten. Tarifverträge regeln den Arbeitsmarkt durch verbindliche Vorgaben von Seiten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Die Konkurrenz unter den Beschäftigten wird reduziert.

Vorteile für Arbeitgeber

Tarifverträge schaffen eine einheitliche Wettbewerbssituation bezüglich der Arbeitskosten. Aufgrund der im normativen Teil des Tarifvertrages geregelten Friedenspflicht, entstehen für Unternehmen keine plötzlichen Ausfälle von Arbeitnehmern durch Streiks. Diskussionen um Löhne und Arbeitszeiten liegen auf Seiten der Verbände. Es bestehen einheitliche Arbeitsverträge. Das erspart Unternehmen die Verhandlung individueller Vereinbarungen und Verträge.

Die wichtigsten Unterschiede zwischen Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung

 

Tarifvertrag Betriebsvereinbarung

Vertragsparteien: Arbeitgeber und Arbeitgeberverbände sowie Gewerkschaften und Arbeitnehmer

Vertragsparteien: Arbeitgeber und Betriebsrat             

Adressat: Gilt ausschließlich für tarifgebundene Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Tarifvertrag kann entweder nur für ein Unternehmen gelten oder regional und branchenübergreifend Anwendung finden. 

Adressat: Die Betriebvereinbarung gilt nur für das Unternehmen, für das diese abgeschlossen wurde. Innerhalb eines Betriebs gilt die Betriebsvereinbarung automatisch für alle Arbeitnehmer, auch für solche, deren Arbeitsvertrag bereits vor Abschluss der Betriebsvereinbarung bestand. 

Die Gewichtung zwischen Tarifvertrag und Arbeitsvertrag

Hat sich ein Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden, ist dieses nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG) verpflichtet, denen im Tarifvertrag festgelegten Regelungen nachzukommen. Sind in einem Arbeitsvertrag Regelungen enthalten, die den Arbeitnehmer schlechter im Vergleich zu denen im Tarifvertrag stellen, kann sich der Arbeitnehmer auf den Tarifvertrag berufen und die Leistungen aus dem Tarifvertrag einfordern. Dies gilt auch dann, wenn im Arbeitsvertrag gar keine Regelungen vereinbart wurden. Demzufolge stehen die Regelungen des Tarifvertrages über denen des Arbeitsvertrages, auch "Tarifvorrang" genannt. Eine Ausnahme stellt das Günstigkeitsprinzip dar, das im TVG in §4 Abs. 3 festgehalten ist. Dieses besagt, dass der Tarifvorrang dann außer Kraft tritt, wenn der Arbeitnehmer durch den Arbeitsvertrag besser gestellt ist als über den Tarifvertrag. 

Welche Rolle spielt der Staat bei Tarifverhandlungen?

In Deutschland haben Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände laut Tarifvertragsgesetz (TVG) das Recht, miteinander zu verhandeln und Tarife ohne staatliche Einflussnahme selbst zu gestalten und festzulegen. Demnach spielt der Staat bei Tarifverhandlungen keine Rolle.

Was bedeutet es, wenn ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird?

Allgemeinverbindliche Tarifverträge sind solche, die auch für solche Arbeitnehmer und Arbeitgeber Gültigkeit haben, die selbst nicht dem tarifschließenden Arbeitgeberverband oder der tarifschließenden Gewerkschaft angehören.

Wie bindend ist ein Tarifvertrag?

Nach Abschluss eines Tarifvertrags gilt dieser unmittelbar, d.h. ohne dass eine weitere vertragliche Vereinbarung getroffen werden muss und zwingend mit der Konsequenz, dass vertragliche Abweichungen unwirksam werden.

Was ist eine Urabstimmung bei Tarifverhandlungen?

Um ihre Forderungen durchzusetzen, greifen Gewerkschaften hin und wieder auf Erzwingungsstreiks zurück. Um sicherzustellen, dass die Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder den Erzwingungsstreik befürwortet, wird eine Urabstimmung durchgeführt. Diese kann im Gewerkschaftshaus oder anderen Räumlichkeiten stattfinden oder schriftlich per Brief erfolgen.

Wie kommt es zum Tarifvertrag?

Nachdem Forderungen intern diskutiert und beschlossen wurden, treten die Tarifkommissionen in Verhandlung miteinander. Einigen sich beide Parteien, kommt ein Tarifvertrag zustande. Wird keine Einigung gefunden, kommt es zur Schlichtung. Bei Annahme des Schlichterspruchs, kann der Abschluss eines Tarifvertrages erfolgen. Scheitert die Schlichtung, kommen Arbeitskampfmittel, wie z.B. Streiks, zum Einsatz. Daraufhin wird solange verhandelt, bis sich beide Parteien auf einen für beide Seiten akzeptablen Tarifvertrag einigen können.

Wann gilt für einen Arbeitnehmer ein Tarifvertrag?

Der Tarifvertrag findet für ein Arbeitsverhältnis dann Anwendung, wenn ...

  1. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tarifgebunden sind, d.h. der Arbeitgeber Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist oder den Tarifvertrag selbst abgeschlossen hat und der Arbeitnehmer einer Gewerkschaft angehört oder 
  2. der Tarifvertrag ein fester Bestandteil des Arbeitsverhältnisses ist und im Arbeitsvertrag geregelt ist oder
  3. der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist. 

Weblinks:

Gabler Wirtschaftslexikon: Tarifvertrag – Ausführliche Defintion https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/tarifvertrag-48267

Juraforum: Tarifvertrag, Inhalt, Arten und Gültigkeit von Tarifverträgen https://www.juraforum.de/lexikon/tarifvertrag

SpringerLink: Tarifvertrag https://link.springer.com/chapter/10.1007%2F978-3-8349-6542-4_9



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