Unbefristeter Arbeitsvertrag

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag beschreibt einen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrag zwischen Arbeitnehmenden und einem Arbeitgeber und bildet die Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Darin verpflichten sich Arbeitnehmende, die im Arbeitsvertrag festgehaltenen Leistungen und Stunden, abzuarbeiten. Der Arbeitgeber ist im Gegenzug dazu verpflichtet, das im unbefristeten Arbeitsvertrag festgesetzte Gehalt monatlich zu zahlen. Anders als bei einem befristeten Arbeitsvertrag, gelten bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag mindestens die gesetzlichen oder vereinbarten vertraglichen Kündigungsfristen.

Gesetzliche Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen eines unbefristeten Arbeitsvertrags richten sich nach dem Paragrafen 622 des BGB und unterscheiden sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmenden:

1 bis einschließlich

4 Jahre: 1 Monat Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats

5 bis einschließlich 7 Jahre: 2 Monate Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats

8 und 9 Jahre: 3 Monate Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats

10 und 11 Jahre: 4 Monate Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats

12 bis einschließlich 14 Jahre: 5 Monate Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats

15 bis einschließlich 19 Jahre: 6 Monate Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats

Mehr als 20 Jahre: 7 Monate Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats

Eine Ausnahme bildet die außerordentliche (fristlose) Kündigung, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der Kündigungsfristen bei besonders schweren Verfehlungen einer Vertragspartei ermöglicht. Arbeitnehmende, die ihren unbefristeten Arbeitsvertrag kündigen möchten, müssen dies laut BGB mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. jeden Monats oder zum Ende des jeweiligen Kalendermonats tun. 

Inhalte des unbefristeten Arbeitsvertrags

Grundsätzlich können Arbeitgeber frei darüber entscheiden, welche Inhalte in einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit aufgenommen werden sollen und in welcher Form der unbefristete Arbeitsvertrag aufgesetzt werden soll. Im gleichen Zuge sind Arbeitgeber von Seiten der Gesetzgebung aber auch an die im § 2 Nachweisgesetz (NachwG) festgelegte Nachweispflicht gebunden, die besagt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden nach spätestens vier Wochen Beschäftigung die allgemeinen Arbeitsbedingungen schriftlich zukommen lassen muss. 

Trotz der Vertragsfreiheit sind Arbeitgeber verpflichtet, folgende Inhalte mit in einen unbefristeten Arbeitsvertrag aufzunehmen: 

  • Eigener Name und Anschrift sowie des Unternehmens
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Ort der Beschäftigung (ggf. Hinweis auf Tätigkeiten an verschiedenen Standorten)
  • Tätigkeitsbeschreibung (wenn vorhanden Benennung etwaiger Nebenpflichten)
  • Bestimmung des Arbeitsentgeltes inkl. möglicher Zuschüsse, Prämien oder Sonderzahlungen
  • Festgesetzte Arbeitszeit
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen
  • Hinweise auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  • Sonstige Sonderregelungen

Kündigung in der Probezeit bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag

Innerhalb der vertraglich festgelegten Probezeit, die maximal sechs Monate betragen darf, herrscht ein gesondertes Kündigungsrecht. Sowohl der Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende können den unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen beenden. Die Kündigung innerhalb der Probezeit muss nicht zum Ende des Monats oder zum 15. des Monats erfolgen. Gemäß gültigem Arbeitsrecht endet das Arbeitsverhältnis zwei Wochen nach dem Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen wurde.

Was ist der Unterschied zwischen Probezeit und Wartezeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis?

 

Die Begriffe Probezeit und Wartezeit werden häufig synonym verwendet, sind aber im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) zu unterscheiden. Der allgemeine Kündigungsschutz greift bei der Probezeit erst nach deren Ablauf (maximal 6 Monate). Bei der Wartezeit hingegen muss eine Kündigung nicht sozial gerechtfertigt sein. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis während der ersten 6 Monate frei und ohne Angabe eines Grundes beenden. Erst nach Ablauf der 6 Monate greift das Kündigungsschutzgesetz.

 

Ab wann ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag wirksam?

 

Gemäß dem Privatrecht in Deutschland gilt ein unbefristeter Arbeitsvertrag dann als wirksam, wenn Arbeitnehmende und Arbeitgeber inhaltlich übereinstimmende und aufeinander bezogene Willenserklärungen äußern. In der Regel werden Arbeitsverträge in Deutschland schriftlich abgeschlossen, indem beide Vertragsparteien ihre Unterschriften abgeben. Dies ist aber nicht zwingend notwendig. Auch ein mündlich vereinbarter Arbeitsvertrag ist rechtlich wirksam. Anders verhält es sich bei einem befristeten Arbeitsvertrag. Laut § 14 Abs. 4 des TzBfG heißt es: „Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.“

 

Wann besteht ein Anrecht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag?

Gemäß gültigem Arbeitsrecht haben Arbeitnehmende Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag, sofern folgende Situationen eintreten:

  • Die Befristung wurde nicht schriftlich festgehalten, dann ist sie ungültig.
  • Das befristete Arbeitsverhältnis dauert bereits mehr als zwei Jahre an und wurde während dieser Zeit bereits drei Mal in Folge verlängert, ein viertes Mal ist nicht zulässig.
  • Es besteht kein Sachgrund, der eine weitere Befristung rechtfertigt, wie z.B. eine Elternzeitvertretung.
  • Die Arbeitsbedingungen haben sich verändert, beispielsweise die Stundenanzahl, die Vergütung oder der Tätigkeitsbereich.

Welche Vorteile hat ein unbefristeter Arbeitsvertrag?


Ein unbefristeter Arbeitsvertrag schafft einen soliden Grundstein für ein erfolgreiches und langfristiges Arbeitsverhältnis. Arbeitnehmenden bietet ein unbefristeter Arbeitsvertrag Planungssicherheit. Sowohl für die Familienplanung als auch aus finanziellen Gründen kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag entlastend wirken, da finanzielle Engpässe weitgehend ausgeschlossen werden können. Auch für den Arbeitgeber lohnt sich im Hinblick auf Fachkräftegewinnung und Arbeitgeberattraktivität der Abschluss eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.

Was bedeutet „auf unbestimmte Zeit“ im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsvertrags?


Wird ein Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, bedeutet das, dass der Vertrag nicht befristet ist, sondern im besten Falle bis zum Renteneintrittsalter besteht. Kündigungen von Seiten des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmenden sind allerdings nicht ausgeschlossen. Kündigungen vom Arbeitgeber können, sofern sie nicht in der Probezeit erfolgen, entweder betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt sein.

Ist ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis besser?


Das hängt grundsätzlich von jedem Einzelnen ab. Sicherheitsbedürftige Angestellte bevorzugen eher einen unbefristeten Arbeitsvertrag und versprechen sich davon, besser und weiter in die Zukunft planen zu können. Befristete Arbeitsverträge haben hingegen den Vorteil, dass sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgeber an keine Kündigungsfristen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gebunden sind. Gerade in Startups und jungen Unternehmen sind befristete Arbeitsverträge die Regel. Ein rotierendes Team bringt immer wieder frische Luft ins Unternehmen und Arbeitnehmende haben die Möglichkeit, in regelmäßigen Zeitabständen neue Branchen und Tätigkeitsfelder kennenzulernen.

Muster eines unbefristeten Arbeitsvertrags

Ein Muster eines unbefristeten Arbeitsvertrags können Sie auf folgender Seite kostenlos downloaden: https://www.arbeitsvertrag.org/unbefristeter-arbeitsvertrag/

Weblinks:

Absolventa: Das musst du zum unbefristeten Arbeitsvertrag wissen. https://www.absolventa.de/karriereguide/vertragsarten/unbefristeter-arbeitsvertrag

Arbeits-abc.de: Unbefristeter Arbeitsvertrag: Form, Kündigungsfrist & Co https://arbeits-abc.de/unbefristeter-arbeitsvertrag/

 

Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Er dient unverbindlichen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.