Werkstudenten

Werkstudent

Ein Werkstudent ist an einer Hochschule ordnungsgemäß eingeschrieben, geht aber parallel hierzu einer nicht geringfügigen Erwerbstätigkeit nach. Diese geht sowohl den zeitlichen Umfang als auch die Entlohnung betreffend deutlich über einen gewöhnlichen Studentenjob hinaus. Die ausgeübte Tätigkeit steht dabei häufig, aber nicht zwingend in einem fachlichen Zusammenhang zum Studium.

Inwiefern unterscheidet sich ein Werkstudent von einem Praktikanten?

Ein Praktikant wird zeitlich vorübergehend in einem Betrieb eingesetzt, um praktische Fertigkeiten des Berufsbildes kennenzulernen, häufig ergänzend zu einer Ausbildung, eines Studiums oder zur Überbrückung einer Erwerbslosigkeit. Werkstudenten sind Arbeitskräfte, die im operativen Geschäft eingesetzt und entsprechend entlohnt werden, jedoch auch alle Verpflichtungen und Verantwortungen eines Arbeitnehmers tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhält der Praktikant eine Praktikumsvergütung, der Werkstudent bekommt ein branchenübliches und gegebenenfalls tariflich festgelegtes Gehalt.

 

 

Welche Voraussetzungen müssen für die Tätigkeit als Werkstudent erfüllt sein?

Werkstudenten müssen Vollzeit an einer Hochschule immatrikuliert sein und dürfen in diesem Fach noch keinen akademischen Abschluss erlangt haben. Urlaubssemester schließen eine Tätigkeit als Werkstudent aus. Während der Vorlesungszeit darf die Wochenarbeitszeit nicht über 20 Stunden liegen, Ausnahmen gelten bei Tätigkeiten mit Wochenend- und Nachtdienst. In der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) darf der Student pro Woche bis zu 40 Stunden arbeiten. Das 25. Fachsemester darf zudem nicht überschritten sein.

 

 

In welchen Bereichen wird ein Werkstudent eingesetzt?

Werkstudenten können in allen Bereichen eingesetzt werden, in denen ein Berufsabschluss nicht zwingend notwendig ist. Darunter fallen alle nicht geschützten Berufe. Werkstudenten arbeiten z. B. häufig im produzierenden Gewerbe, der technischen Entwicklung oder in der IT-Branche.

 

 

Welchen Tätigkeiten geht ein Werkstudent üblicherweise nach?

Gerne gewählt werden Einsatzgebiete, die dem Inhalt des Studiums zumindest ähneln. Dabei werden Werkstudenten vollständig in das Tagesgeschäft ihres Arbeitgebers integriert. Entsprechend vielseitig sind die Arbeitsgebiete. Beliebt sind Tätigkeiten im Verkauf, Vertrieb oder Consulting, häufig auch mit direkten Kundenkontakt. Im produzierenden Gewerbe arbeiten Werkstudenten in der Entwicklung und Produktion mit. Auch Bürotätigkeiten, Außendienst oder IT-Support gehören zu den typischen Tätigkeiten.

 

 

Wie findet man am besten eine Stelle als Werkstudent?

Zahlreiche Stellen werden über die bekannten Jobportale im Internet – häufig als eigene Suchkategorie – ausgeschrieben. Mitunter werden entsprechende Vakanzen auch universitätsintern durch Studentenvertretungen, Studierendenwerke oder Schwarze Bretter kommuniziert. Initiativbewerbungen bei dem Arbeitgeber der Wahl sind ebenfalls erfolgsversprechend. Auch die Agentur für Arbeit inseriert online Stellen für Werkstudenten.

 

 

Worauf sollte man bei der Bewerbung für eine Werkstudententätigkeit besonders achten?

Der grundsätzliche Aufbau entspricht dem einer „gewöhnlichen“ Bewerbung. Enthalten sein müssen Elemente wie Anschreiben, Lebenslauf, Abiturzeugnis und – sofern vorhanden – Arbeitszeugnisse. Werkstudenten müssen zudem umfangreiche Informationen zu ihrem Studium beifügen. Von Interesse ist, welcher Studiengang belegt ist, in welchem Fachsemester sich der Bewerber befindet und welcher fachliche Schwerpunkt gesetzt wurde. Steht die gewünschte Werkstudententätigkeit thematisch im Zusammenhang mit dem Studium, sollten die bereits erworbenen Kenntnisse genau dargestellt werden. Dem künftigen Arbeitgeber wird damit kommuniziert, dass eine lange Einarbeitungsphase nicht nötig ist. Insgesamt muss die Motivation, sich neben dem Studium beruflich engagieren zu wollen, besonders hervorgehoben werden.

 

 

Wie verhält sich der Urlaubsanspruch eines Werkstudenten?

Wie alle Arbeitnehmer haben auch Werkstudenten Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Gesamtzahl der Urlaubstage errechnet sich aus der Menge der Arbeitstage, an denen der Werkstudent tätig ist. Relevant ist der gesetzliche Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte. Dieser liegt zwischen vier (bei einem Arbeitstag pro Woche) und 20 Urlaubstagen (bei fünf Arbeitstagen pro Woche) im Jahr. Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten wird auf dieser Basis der individuelle Urlaubsanspruch errechnet. Jedoch greift dieser in vollem Umfang erst nach sechs Monaten Tätigkeit im Unternehmen.

 

 

Welche Verdienstmöglichkeiten ergeben sich für einen Werkstudenten?

Für Werkstudenten gilt der gesetzliche Mindestlohn von 12,00 EUR. In der Realität wird dieser aber meistens deutlich überschritten. Der durchschnittliche Stundenlohn von Werkstudenten liegt bei 12 – 15 EUR. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches Monatseinkommen von 1.080 EUR bei 20 Arbeitsstunden pro Woche. Die Grenze nach oben ist offen, je nach Fähigkeiten und Einsatzgebiet kann auch ein höheres Einkommen erzielt werden.

 

 

Welche Vorteile bringt die Tätigkeit als Werkstudent mit?

Werkstudenten verfügen über wesentlich mehr Einkünfte als ihre Kommilitonen ohne Nebenjob oder mit 450-Euro-Job. Gegebenenfalls wird dadurch die Aufnahme von Schulden, z. B. durch BAföG oder Studienkredite, vermieden oder reduziert. Eine Tätigkeit als Werkstudent zeugt zudem von sehr hoher Motivation, Leistungsbereitschaft und Organisationsfähigkeit, was von Personalverantwortlichen bei späteren Bewerbungen gerne gewürdigt wird. Bei naher fachlicher Verwandtschaft zum Studium wirkt sich eine Werkstudententätigkeit überdies direkt auf die Ausbildung aus, z. B. durch ein besseres praktisches Verständnis sowie Unterstützung des Arbeitgebers bei Hausarbeiten, Examina und Abschlussarbeiten.