
Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis ist ein schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers, der Auskunft über Dauer, Position und Art des Arbeitsverhältnisses gibt und zusätzlich Informationen zum Verhalten sowie eine Bewertung der erbrachten Leistungen des aktuellen oder ausgeschiedenen Arbeitnehmers enthalten kann. Laut § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, indem die Leistung des Arbeitnehmers wohlwollend und wahrheitsgemäß sowie fehlerfrei dargestellt ist. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis erlischt nach einer Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Inhaltsübersicht
- Arbeitszeugnistypen- Wie ist ein Arbeitszeugnis aufgebaut?
- Notenschlüssel
- Muss ein Arbeitszeugnis einer Bewerbung beigefügt werden?
- Können Arbeitszeugnisse nachgefordert werden?
- Wann kann ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen?
- Wann verjährt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
- Formulierungen im Arbeitszeugnis
Arbeitszeugnistypen
Grundsätzlich wird zwischen einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnissen unterschieden. Einfache Arbeitszeugnisse informieren ausschließlich über Personalien des Arbeitnehmers sowie über die Art und Dauer der Beschäftigung. Qualifizierte Arbeitszeugnisse geben zusätzlich Einblick in das Sozialverhalten, die Arbeitsqualität und –schnelligkeit, die Leistungsbereitschaft sowie über Fachkenntnisse des Arbeitnehmers. Arbeitszeugnisse lassen sich weiterhin in folgende Unterkategorien aufgliedern:
Zwischenzeugnis: Diese Sonderform des Arbeitszeugnisses wird während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt und belegt die aktuelle Dauer und Art der Beschäftigung sowie den aktuellen Leistungsstand des Arbeitnehmers.
Ausbildungszeugnis: Zum Ende einer Ausbildung erhalten Absolventen ein Ausbildungszeugnis, das Auskunft über Inhalte der Ausbildung sowie Leistungsnachweise enthält.
Praktikumszeugnis: Das Praktikumszeugnis enthält eine Beschreibung der übernommenen Aufgaben sowie eine Beurteilung der Leistung und des Sozialverhaltens des Praktikanten.
Wie ist ein Arbeitszeugnis aufgebaut?
Der Aufbau eines Zeugnisses unterliegt festen Regeln. Im Einzelfall lohnt es sich, das Zeugnis von einem Anwalt für Arbeitsrecht gegenprüfen zu lassen. Schließlich wird die Leistung des Arbeitnehmers im Zeugnis bewertet und kann gegebenenfalls ausschlaggebend für eine neue Arbeitsstelle sein.
1. Zeugnisüberschrift: An erster Stelle steht die Zeugnisüberschrift. Diese definiert die Art des Zeugnisses und kann zwischen „Zeugnis“, „Zwischenzeugnis“, „Dienstzeugnis“, „Endzeugnis“, „Ausbildungszeugnis“ oder „Praktikumszeugnis“ variieren. Die Überschrift steht deshalb an erster Stelle, da sich das Zeugnis nicht direkt an den Arbeitnehmer richtet, sondern dessen Tätigkeit und Leistungen bewertet. Ein Zeugnis darf aus diesem Grund weder Adressfeld noch Anrede enthalten.
2. Einleitung: Auf die Zeugnisüberschrift folgt die Einleitung. Diese sollte sachlich formuliert werden und keine Bewertung des Arbeitnehmers enthalten. In der Einleitung sollte sich der vollständige Name, ggf. mit Titel, das Geburtsdatum, die Anschrift sowie die Art der Beschäftigung und die Bezeichnung der beruflichen Tätigkeit enthalten. Darüber hinaus ist es üblich, Beginn und Ende der Tätigkeit in der Einleitung zu nennen.
3. Angaben zum Arbeitgeber: Es ist üblich, dass sich das Unternehmen kurz präsentiert und die Branche sowie seine Produkte und Dienstleistungen nennt. Im Einzelfall benennt das Unternehmen zudem die Anzahl der Mitarbeiter und Standorte.
4. Tätigkeitsbeschreibung: In der Tätigkeitsbeschreibung werden alle Aufgaben und Tätigkeiten des Arbeitnehmers aufgelistet. Die wichtigsten Aufgaben und Tätigkeiten stehen an vorderster Stelle, darauf folgen alle weiteren Aufgaben. Ob die Tätigkeiten in Stichpunktform oder in einem ausformulierten Text präsentiert werden, ist dem Arbeitgeber überlassen. Es sollte dennoch darauf geachtet werden, dass die Stichpunkte nicht nur aus Schlagworten bestehen, sondern so formuliert werden, dass sich zukünftige Arbeitgeber ohne weitere Erläuterungen ein klares Bild der Tätigkeiten und Aufgaben des Arbeitnehmers machen können. Der Detailgrad der Tätigkeitsbeschreibung ist abhängig von der Dauer, die ein Arbeitnehmern im Unternehmen beschäftigt war sowie vom Spezialisierungsgrad. Grundsätzlich gilt - je länger ein Arbeitnehmer im Unternehmen gearbeitet hat und je spezialisierter dieser aufgestellt war, umso detaillierter muss auch die Tätigkeitsbeschreibung sein.
5. Leistungsbeurteilung: Die Leistungsbeurteilung stellt den wichtigsten Teil des Zeugnisses dar. Oft ist es sogar der Teil des Zeugnisses, den zukünftige Arbeitgeber bei der Beurteilung eines Bewerbers heranziehen, um zu beurteilen, ob der Kandidat für eine ausgeschriebene Stelle geeignet ist. Welche Beurteilungskriterien im Zeugnis angesprochen werden, hängt von der jeweiligen Position des Arbeitnehmers ab. In der Regel wird im Rahmen der Leistungsbeurteilung aber auf die Fachkenntnisse, die Arbeitsbereitschaft, die Arbeitsbefähigung und den Arbeitserfolg eingegangen. Bei leitenden Angestellten wird darüber hinaus noch die Führungsleistung und –fähigkeit beurteilt.
6. Verhaltensbeurteilung: Auf die Leistungsbeurteilung folgt eine Verhaltensbeurteilung, bei der das zwischenmenschliche Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und ggf. Kunden bewertet wird.
7. Schlussformel: Die Schlussformel besteht in der Regel aus der Angabe zum Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses, einem Dank bezüglich der geleisteten Arbeit und einem Satz, der das Bedauern über das Ausscheiden ausdrückt sowie Erfolg für die berufliche Zukunft wünscht. Bei der Formulierung des Schlusssatzes hat der Arbeitgeber freie Hand und laut des Bundesarbeitsgerichts hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch, Änderungen geltend zu machen.
8. Datum und Unterschrift: An letzter Stelle des Arbeitszeugnisses steht das Datum sowie die Unterschrift des Arbeitgebers. Unterzeichnet ein ranghöherer Angestellter das Arbeitszeugnis, muss unterhalb der Unterschrift die Funktion des Vorgesetzten stehen. Das Datum sollte mit dem des letzten Arbeitstags übereinstimmen.
Notenschlüssel
Personaler verwenden bei der Beurteilung von Leistungen in Arbeitszeugnissen bestimmte Formulierungen, die aus Kernsätzen sowie zahlreichen individuellen Zusätzen bestehen. Hier ein Beispiel:
Note sehr gut: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“.
Note gut: „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“
Note befriedigend: „stets zu unserer Zufriedenheit“
Note ausreichend: „zu unserer Zufriedenheit“.
Muss ein Arbeitszeugnis einer Bewerbung beigefügt werden?
Arbeitszeugnisse zählen zu den Kernstücken einer Bewerbung und können ausschlaggebend für den Erfolg einer Bewerbung sein. Schließlich geben Zeugnisse ehemaliger Arbeitgeber detaillierte Aussagen über die Befähigung eines Bewerbers für eine bestimmte Position. Darüber hinaus können sich Personalverantwortliche einen guten Überblick darüber verschaffen, wie sich der Kandidat gegenüber Kollegen und Vorgesetzten verhalten hat und ob der Bewerber in das neue Team passen kann.
Verfügt ein Bewerber bereits über mehrere Jahre Berufserfahrung, sollte dieser der Bewerbung keinesfalls alle Zeugnisse aller ehemaligen Arbeitgeber beifügen. Am wichtigsten ist das Arbeitszeugnis des letzten Arbeitgebers. Darüber hinaus sollten alle weiteren Zeugnisse ehemaliger Arbeitgeber beigefügt werden, die jünger als 10 Jahre sind. Berufseinsteiger sollten ihrer Bewerbung, falls sie noch keine Berufserfahrung vorweisen können, Praktikumszeugnisse oder Zeugnisse von für die ausgeschriebene Stelle relevanten Aushilfstätigkeiten beifügen.
Können Arbeitszeugnisse nachgefordert werden?
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer nach § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Am sinnvollsten ist es, dieses schriftlich und per Einschreiben anzufordern. Alternativ bietet sich eine persönliche Vorsprache an.Wann kann ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen?
Gemäß § 109 Abs. 1 GewO haben alle Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis – auch bei kurzer Dauer eines Arbeitsverhältnisses sofern sich der Arbeitgeber ein Bild von der Arbeitsleistung machen konnte. Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist grundsätzlich dem einfachen Arbeitszeugnis vorzuziehen, da letzteres nur eine formale Bestätigung des Anstellungsverhältnisses darstellt.Wann verjährt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis verjährt der Anspruch gemäß § 195 BGB nach drei Jahren, wobei die Frist zum Ende des Kalenderjahres beginnt, in dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Ein einfaches Arbeitszeugnis kann solange nachgefordert werden, wie der Arbeitgeber die Unterlagen des Arbeitnehmers vorliegen hat.