Arbeitskräfteüberlassung (AKÜ) liegt vor, wenn ein Arbeitgeber (Überlasser) seine Arbeitskräfte für begrenzte Zeit an ein Kundenunternehmen (Beschäftiger) gegen Entgelt überlässt. Die Arbeitskräfteüberlassung ist in Österreich durch das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt und kann in jeder Branche Anwendung finden. Im deutschsprachigen Raum wird auch der Begriff Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) verwendet. 

Inhaltsübersicht

- Vertragliche Regelungen der Arbeitskräfteüberlassung
- Charakteristika der Arbeitskräfteüberlassung
- Kollektivvertrag
- Vorteile der Arbeitskräfteüberlassung
- Aufgaben und Pflichten des Überlassers
- Aufgaben des Beschäftigers
- Arbeitskräfteüberlassungsgesetz in Österreich
- Wie hoch kann das Gehalt in der AKÜ sein?
- Wie lange können Leiharbeitnehmer in der AKÜ beschäftigt sein?
- Was ist der Unterschied zur Zeitarbeit und Leiharbeit?
- Welcher Unterschied besteht zwischen AKÜ und Werkvertrag?

Vertragliche Regelungen der Arbeitskräfteüberlassung

Die Arbeitskräfteüberlassung ist durch zwei Vertragsbeziehungen geregelt. Zum einen besteht ein Arbeits-/ Dienstvertrag zwischen dem Arbeitnehmer und dem Überlasser (z.B. Ingenieurdienstleister). Zum anderen steht der Arbeitskräfteüberlasser über einen Überlassungsvertrag, z.B. dem Kollektivvertrag, in einer Beziehung mit einem Kundenunternehmen (Beschäftiger). Zwischen dem Beschäftiger und der überlassenen Arbeitskraft besteht kein Vertragsverhältnis. Im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung arbeitet der Arbeitnehmer für eine begrenzte Zeit beim Kundenunternehmen (Beschäftiger). Für die geleisteten Stunden entlohnt der Kunde (Beschäftiger) den Arbeitskräfteüberlasser und dieser wiederum zahlt dem Arbeitnehmer das arbeitsvertraglich vereinbarte oder kollektivvertraglich festgelegte Gehalt. Zu beachten ist, dass Überlasser nicht für einen bestimmten Leistungserfolg haften.

Vertragsverhältnisse Arbeitskräfteüberlassung

Charakteristika der Arbeitskräfteüberlassung

Entscheidend ist, dass die Arbeitsleistung der überlassenen Arbeitskraft nicht im Arbeitgeberbetrieb (beim Arbeitskräfteüberlasser), sondern im Betrieb des Beschäftigers erbracht wird. Der überlassende Arbeitnehmer ist demnach für die Überlassungsdauer in den Betrieb des Beschäftigers eingegliedert. Er unterliegt dessen Fachaufsicht und Weisungen.

Kollektivvertrag

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Vorteile der Arbeitskräfteüberlassung

Vorteile für Arbeitnehmer            

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  • Auftragsspitzen und personelle Engpässe kurzfristig und flexibel mit Personal abdecken
  • Arbeitgeber ersparen sich personellen Arbeitsaufwand (z. B. Suche nach passendem Personal)
  • Planbares Kostenmanagement
  • Neue Ideen und umfangreiches Kennenlernen
  • Arbeitgeber bleiben flexibel.

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Aufgaben und Pflichten des Überlassers

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Aufgaben des Beschäftigers

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Arbeitskräfteüberlassungsgesetz in Österreich

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Quellen:

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