Vertragsunterzeichnung

Kollektivvertrag

Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine überbetriebliche Vereinbarung, die der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) meist jährlich für alle ArbeitnehmerInnen einer bestimmten Branche mit der Arbeitgeberseite (Wirtschaftskammer Österreich oder einem freiwilligen Arbeitgeberverband) abschließt. Die österreichischen Gewerkschaften schließen jährlich über 450 Kollektivverträge in Schriftform ab. Diese gelten für alle ArbeitnehmerInnen unabhängig von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft. Die Kollektivvertragszugehörigkeit richtet sich nach der Zugehörigkeit des Arbeitgeberverbandes.

Ein Kollektivvertrag regelt u.a. das Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Für Arbeitnehmer sind Kollektivverträge sehr positiv. Sie garantieren allen Arbeitnehmern einer Branche gleiche Mindeststandards bei der Vergütung und den Arbeitsbedingungen. Arbeitgeber verpflichten sich dazu, alle im Vertrag festgelegten betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. In jedem Betrieb muss der Kollektivvertrag zur Einsicht bereitliegen. Zudem kann jeder österreichische Kollektivvertrag kostenlos unter www.kollektivvertrag.at aufgerufen werden.

Inhalte des Kollektivvertrags

Der Inhalt eines Kollektivvertrags besteht aus einem schuldrechtlichen und einem normativen Teil. Während der schuldrechtliche Teil nur Rechte und Pflichten im Verhältnis der Tarifvertragsparteien zueinander und nicht für ihre Mitglieder begründen kann, enthält der normative Teil für die Angehörigen der tarifschließenden Verbände bzw. beim Firmentarifvertrag für den einzelnen Arbeitgeber arbeitsrechtliche Regelungen, die unmittelbar und zwingend auf die tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse einwirken.

 

Der normative Teil regelt u.a.:

  • Arbeitszeiten
  • Entgeltfindung
  • Mindestlohn
  • Arbeitsbedingungen
  • Kündigungsfristen
  • Urlaubsanspruch
  • Sonderzahlungen
  • Dienstreiseregelungen
  • Zusatzleistungen
  • Zulagen und Zuschläge
  • Etc.

 

Der schuldrechtliche (obligatorische) Teil regelt bspw.:

  • Die Regeln der Kündigung des Kollektivvertrags
  • Die Bildungszertifizierung
  • Den Umgang bei Meinungsverschiedenheiten zu einzelnen Bestimmungen

Quellen:

Portal der Arbeiterkammern: Der Kollektivvertrag regelt Ansprüche, die nicht im Gesetz stehen Link

Karriere.at: Kollektivvertrag – was ist darin geregelt? Link

Kollektivvertrag: Der Kollektivvertrag Link

Wirtschaftskammer Österreich: Begriff - Inhalt - Geltungsbereich - Kollektivvertragszugehörigkeit Link

 

Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Er dient unverbindlichen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.