Der Werkvertrag besteht zwischen einem Auftraggeber bzw. Werkbesteller und einem Auftragnehmer bzw. Werkvertragsnehmer/ Werkunternehmer, wobei der Auftragnehmer gegen Zahlung (Werklohn, Honorar) des Auftraggebers ein Werk erstellt. Bei einem Werkvertrag zählen nicht die aufgewendeten Stunden, sondern die erfolgreiche Erbringung des Werks an sich. Hierbei ist nicht vorgeschrieben, wann, wo und wie gearbeitet wird. Der Werkvertrag basiert auf Paragraph 1165 ff. des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB).
Inhaltsübersicht
- Merkmale eines Werkvertrags
- Arten von Werkverträgen
- Unterschied zur Arbeitskräfteüberlassung
- Unterschied Werk- und Dienstleistungsvertrag
Merkmale eines Werkvertrags
- Der Werkvertrag ist auf Erfolg ausgerichtet (Erfolgsgarantie)
- Das Risiko für die erfolgreiche Erbringung des Werks liegt beim Auftragnehmer
- Die Leistung (ein konkret definiertes und auch "greifbares“ Arbeitsergebnis) wird einmal erbracht
- Werkvertragsnehmer verwenden eigene Arbeitsmittel
- Werkvertragsnehmer sind selbständig, somit besteht keine persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit
- Auftragnehmer sind nicht Teil der Organisation des Werkbestellers
- Die Zuhilfenahme von Mitarbeitern oder eines Subunternehmers ist zulässig
- Werkvertragsnehmer sind persönlich unabhängig und somit frei in der Wahl vom Arbeitsort, von der Arbeitszeit und dem Verhalten bei der Arbeit.
- Zielschuldverhältnis: Sobald der Erfolg erbracht wurde, ist das Vertragsverhältnis automatisch beendet und das vereinbarte Honorar fällig.




