Gewerkschaft

Gewerkschaft

Die Gewerkschaft ist eine Vereinigung von Arbeitnehmern, die die Interessen von Erwerbstätigen vertritt. Gewerkschaften haben das Ziel, die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern zu verbessern. Die Mitgliedschaft in Gewerkschaften ist freiwillig. Die größte deutsche Dachorganisation von Mitgliedsgewerkschaften in Deutschland ist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Das Pendant zur Gewerkschaft ist der Arbeitgeberverband. Dieser vertritt die Interessen von Arbeitgebern. 

Geschichte der Gewerkschaft

Mit Beginn der Industrialisierung Anfang des 19. Jahrhunderts verschlechterten sich die Arbeitsbedingungen vieler Arbeitnehmer drastisch. Unter teils unmenschlichen Bedingungen wurde der Aufschwung Deutschlands auf Kosten vieler Fabrikarbeiter ausgetragen. 12 bis 13 Stunden Fließbandarbeit am Stück in staubigen, überfüllten und dunklen Fabrikhallen ohne Sicherheitsvorkehrungen, Arbeitsschutzmaßnahmen und Kündigungsschutz waren für viele Arbeiter die Regel. Die schlechten Arbeitsbedingungen sowie die sehr niedrigen Löhne brachten viele Arbeitnehmer in elende Armutsverhältnisse.

Um ein Zeichen zu setzen und bessere Bedingungen zu schaffen, fanden sich Arbeitnehmer 1833 zusammen und gründeten die erste Arbeiterorganisation. Sie war der Vorgänger des nationalen Buchdruckervereins, der ersten Gewerkschaft in Deutschland, die 1848 entstand. Im gleichen Jahr fand auch die erste Massenbewegung statt, zu der sich Handwerksgesellen, Facharbeiter und Meister zusammenfanden, um den 10-Stunden-Tag zu fordern. In den Folgejahren wurden weitere Gewerkschaften gegründet.

Immer wieder versuchte der Staat, Gewerkschaften zu zerschlagen – jedoch ohne Erfolg. 1949 wurde der Deutsche Gewerkschaftsbund (DBG) gegründet, heutzutage die Dachorganisation aller Gewerkschaften in Deutschland, sowie der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) in Ostdeutschland. Nachdem Deutschland vereinigt wurde, fusionierten viele Gewerkschaften. Daraus entstanden die Gewerkschaften ver.di und IG Metall, die heutzutage führend sind.

 

Aufgaben von Gewerkschaften

Das übergeordnete Ziel aller Gewerkschaften ist es, für bessere Arbeitsbedingungen von Beschäftigten zu sorgen. Die Umsetzung erfolgt in verschiedenen Aufgabenpaketen:

Faire Bezahlung: Gewerkschaften sehen sich in der Pflicht, faire Löhne für Arbeitnehmer zu erkämpfen. Sie stehen dabei im Interessenskonflikt mit Arbeitgeberverbänden, die die Interessen von Arbeitgebern vertreten.

Organisation größerer Streiks: Können sich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände nicht einigen, versuchen Gewerkschaften ihre Interessen durchzusetzen, indem sie größere Streiks organisieren.

Beratung: Gewerkschaften beraten Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Fragen und bieten arbeitsrechtliche Beratung und Rechtsschutz. Gewerkschaften beraten Arbeitnehmer z.B. in allen Fragen zu Arbeitsverträgen oder Arbeitszeugnissen.

 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB)

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist die Dachorganisation acht deutscher Mitgliedsgewerkschaften und zählt weltweit zu den größten Gewerkschaftsverbünden. Der DGB vertritt die Interessen der Gewerkschaften und seiner Mitglieder auf nationaler und internationaler Ebene z.B. bei der EU oder der UNO und zählt insgesamt 6 Millionen Arbeitnehmer. Anders als einzelne Gewerkschaften hat der DGB nicht die Funktion, Tarifverträge abzuschließen, sondern vielmehr die Politik der Einzelgewerkschaften zu koordinieren und zu organisieren. Der Hauptsitz der DGB ist in Berlin. Vorsitzender der DGB ist seit 2014 Reiner Hoffmann.

Zu den Mitgliedsgewerkschaften des DGB zählen folgende:

  • IG Metall
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
  • Gewerkschaft der Polizei (GdP)
  • Gewerkschaft Nahrungs-Genuss-Gaststätten (NGG)
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
  • IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
  • Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
  • IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau)

Organisation des DGB auf Bundesebene:

Der DGB unterteilt sich deutschlandweit in insgesamt neun Bezirke, zu denen Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg, Hessen-Thüringen, Niedersachsen-Bremen-Sachsen-Anhalt, Nord, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz/Saarland und Sachsen zählen. Die einzelnen Bezirke wiederum unterteilen sich in Regionen und diese wiederum in Kreis- und Stadtverbände.

 

Vorteile einer Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft

Wer in einer Gewerkschaft Mitglied ist, profitiert von zahlreichen Vorteilen: 

Kostenfreier Rechtsschutz: Arbeitnehmer, die sich in ihrem Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, Meinungsverschiedenheiten mit dem Arbeitgeber haben oder um ihren Arbeitsplatz fürchten, profitieren durch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft von kostenlosem Rechtsschutz.

Weiterbildungsangebote: Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern kostenfreie Seminare und Weiterbildungsangebote zu gesellschaftspolitischen und betrieblichen Themen an. 

Tarifverträge: Arbeitnehmer, die einer Gewerkschaft angehören, profitieren von Tarifverträgen. 

Beratungsleistungen: Über kostenfreie Informationsbroschüren sowie persönliche Beratungsgespräche können sich Mitglieder zu betrieblichen Themen informieren und Tipps für den Berufsalltag einholen. 

Tarifkonflikte: Kommt es zu Streiks, können sich betroffene Arbeitnehmer auf die Unterstützung ihrer Gewerkschaft verlassen.