Screening

Bewerber-Screening

Das Bewerber-Screening ist ein Teil des Recruiting-Prozesses und beschreibt die Sichtung und Analyse aller vom Bewerber vorliegenden Unterlagen durch den Personalverantwortlichen sowie das eigentliche Vorstellungsgespräch. Ziel des Bewerber-Screenings ist es, den Bewerber möglichst gut kennenzulernen, um nachher entscheiden zu können, ob ein Kandidat für eine ausgeschriebene Stelle geeignet ist.

Quellen beim Bewerber Screening:

  1. Vom Bewerber vorgelegte Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben, Arbeitszeugnisse, Referenzen, sonstige Nachweise)
  2. Soziale und berufliche Netzwerke wie XING, LinkedIn, Facebook, Twitter etc.
  3. Rücksprache mit früheren Arbeitgebern
  4. SCHUFA-Bonitätsauskunft
  5. Assessment-Center
  6. Polizeiliches Führungszeugnis
  7. Vorstellungsgespräch
  8. Uvm.

 

 

Welche rechtlichen Vorgaben sind zu beachten?

Im Rahmen des Bewerber-Screenings darf weder das Persönlichkeitsrecht, noch das Bundesdatenschutzgesetz oder die DSGVO verletzt werden. Darüber hinaus sind Arbeitgeber nicht dazu berechtigt, Fragen zu stellen und Recherchen durchzuführen, die an sich nichts mit der Stelle zu tun haben.

 

 

Welche Fragen sind im Rahmen des Screenings möglich?

Fragen nach Vorstrafen oder laufenden Ermittlungsverfahren: Danach darf nur gefragt werden, wenn diese Informationen auch tatsächlich entscheidend für das Ausüben der Tätigkeit sind. Kassierer dürfen beispielsweise nach Vermögensdelikten gefragt werden, bei Kraftfahrern z.B. nach Straßenverkehrsdelikten. 

Vorheriges Gehalt: Erst wenn der Bewerber von sich aus sein vorheriges Gehalt anspricht, darf der Arbeitgeber Fragen stellen.

SCHUFA-Bonitätsauskunft: Einige Arbeitgeber greifen auf die SCHUFA-Bonitätsauskunft zurück, wenn der potenzielle Arbeitnehmer Zugriff auf Konten haben wird. Der Arbeitgeber kann den Bewerber im Falle einer „besonderen Vertrauensstellung“ bitten, eine SCHUFA-Auskunft vorzulegen, hat aber nicht die Möglichkeit diese selbst einzuholen.

Fragen physischer und psychischer Art: Gesundheitliche Fragen dürfen nur dann gestellt werden, wenn für den neuen Job gewisse Fähigkeiten verlangt werden, ohne die die Tätigkeit nicht ausgeübt werden kann.

Politische und religiöse Neigung: Diese Frage kann Sie dann erwarten, wenn Sie sich für eine Position in einer politischen oder religiösen Einrichtung bewerben.



Weblinks:

Business-wissen.de: Das sollten Sie beim Background-Check beachten https://www.business-wissen.de/artikel/bewerber-screening-das-sollten-sie-beim-background-check-beachten/

WirtschaftsWoche: “In den USA sind Screenings ganz normal” https://www.wiwo.de/erfolg/jobsuche/der-glaeserne-bewerber-in-den-usa-sind-screenings-ganz-normal/20109300.html

Karriere.at: Pre-Employment-Screening: Der Bewerber auf dem Prüfstand https://www.karriere.at/blog/pre-employment-screenings.html