Ein unbefristeter Dienstvertrag beschreibt einen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrag zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber und bildet die Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Darin verpflichtet sich der Arbeitnehmer, die im Dienst-/Arbeitsvertrag festgehaltenen Leistungen und Stunden, abzuarbeiten. Der Arbeitgeber ist im Gegenzug dazu verpflichtet, das im Vertrag festgesetzte Gehalt monatlich zu zahlen. Anders als bei einem befristeten Dienstvertrag, gelten bei einem unbefristeten Dienstvertrag mindestens die gesetzlichen oder vereinbarten vertraglichen Kündigungsfristen.

Gesetzliche Kündigungsfristen

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Kündigung in der Probezeit

Innerhalb der vertraglich festgelegten Probezeit, die maximal einen Monat betragen darf, kann der Dienstvertrag sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber jederzeit aufgelöst werden. Dazu muss weder eine Frist oder ein Termin eingehalten, noch muss ein Grund angegeben werden.

Quellen:

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