Die Probezeit dient einerseits zum gegenseitigen Kennenlernen und anderseits dazu, die Eignung von neuen Arbeitnehmern für den Job zu prüfen. Sie wird zu Beginn eines unbefristeten oder befristeten Dienstvertrags ausgestellt. Oft ist die Probezeit im Kollektivvertrag geregelt, andernfalls wird sie vom Arbeitgeber festgesetzt. Sie darf maximal einen Monat betragen, weswegen sie auch Probemonat genannt wird, und kann durch einen Kollektivertrag lediglich verkürzt, nicht aber verlängert werden. In der Probezeit kann das Dienstverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist oder eines Termins und ohne Angabe eines Grundes aufgelöst werden. 

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Wie lange dauert die Probezeit? 

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Kann die Probezeit verlängert werden? 

Nein, die Probezeit kann im Nachhinein nicht verlängert werden und darf auch einen Monat nicht überschreiten. Danach greift die gesetzliche Kündigungsfrist. 

Wozu dient die Probezeit? 

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