Kurzarbeit

Kurzarbeit

Kurzarbeit ist eine vorübergehende Reduzierung der betrieblich festgelegten Arbeitszeit, um unvermeidbare Krisenzeiten oder Phasen mit sehr geringem Auftragsvolumen zu überbrücken. Ziele sind dabei eine Senkung der Personalkosten und Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen. Der betroffene Arbeitnehmer hat Anspruch auf Kurzarbeitergeld, um das während der Kurzarbeit verringerte Einkommen partiell auszugleichen.

 

Was bedeutet Kurzarbeit?

Im Rahmen von Kurzarbeit reduziert sich die normalerweise geltende Arbeitszeit des Angestellten, um auf ein vorübergehend verringertes Arbeitsvolumen zu reagieren. Um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden, wird die anfallende Tätigkeit zeitlich gestreckt. Beispielsweise sinkt die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden auf 25 Stunden.

 

 

Welche Gründe gibt es für Kurzarbeit?

Unter bestimmten Bedingungen verringert sich die Auftragslage so stark, dass die Arbeitnehmer nicht mehr adäquat beschäftigt werden können. Dies können arbeitgeberindividuelle oder allgemeine Krisenzeiten sein. Vorübergehende Lieferengpässe, schlechte Witterungsverhältnisse (v. a. im Baugewerbe) oder behördliche Anordnungen sind typische Gründe für Kurzarbeit.

 

 

Welche Voraussetzungen müssen für Kurzarbeit erfüllt sein?

Der Arbeitgeber kann Kurzarbeit nur unter bestimmten Voraussetzungen anordnen. Hierzu müssen eindeutige Gründe oder behördliche Anordnungen vorliegen. Ist ein Betriebsrat vorhanden, muss dieser der Maßnahme zustimmen. Existiert dieser nicht, muss der Arbeitnehmer mit allen Betroffenen Einzelvereinbarungen treffen. Darin müssen Beginn und Dauer der Kurzarbeit ebenso geregelt sein wie Phasen, in denen die Arbeit komplett ruht. Zusammenfassend gelten folgende Voraussetzungen: Das Unternehmen erwartet erhebliche Arbeitsausfälle durch ein unabwendbares Ereignis bzw. wirtschaftliche Gründe. Oder bei zehn Prozent der Mitarbeiter liegt ein Arbeitsgeldausfall von mehr als zehn Prozent vor. Alle Gründe müssen vorübergehender Natur sein. Zudem müssen etwaige Arbeitszeitbudgets der Mitarbeiter vorab (z. B. Überstunden) vollständig aufgebraucht sein.

 

 

Wie wird Kurzarbeit beantragt?

Kurzarbeit kann nur durch den Arbeitgeber, nicht aber durch Arbeitnehmer beantragt werden. Der Antrag muss (gewöhnlich online) an die zuständige Agentur für Arbeit gerichtet werden. Die Gründe für die Kurzarbeit sowie das Einverständnis aller betroffenen Mitarbeiter müssen nachgewiesen werden.

 

 

Wer darf in Kurzarbeit gehen?

Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten können in Kurzarbeit gehen. Abgesehen von wenigen Ausnahmen gilt dies auch für ausländische Angestellte. Da die Ausbildung nicht unterbrochen werden soll, sind Auszubildende zunächst von Kurzarbeit ausgenommen. Diese tritt bei ihnen nur ein, wenn der gesamte Betrieb z. B. durch behördliche Anordnungen oder besondere Witterungsbedingungen (z. B. Hochwasser) betroffen ist.

 

 

Über welchen Zeitraum darf Kurzarbeit stattfinden?

Die Höchstdauer beträgt ein Jahr. Liegt ein Härtefall (z. B. Katastrophenzeiten, besondere Bedingungen am Arbeitsmarkt) vor, kann die Kurzarbeit im Rahmen einer Rechtsverordnung auf zwei Jahre ausgedehnt werden.

 

 

Was ist Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld wird Arbeitnehmern durch die Agentur für Arbeit gezahlt. Damit soll die Weiterbeschäftigung gewährleistet werden, ohne dass es zu Entlassungen kommt. Gezahlt werden neben dem Lohn für die geleisteten Arbeitsstunden 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettogehaltes. Lebt ein Kind im Haushalt, sind dies 67 Prozent. Die Höchstdauer der Zahlung beträgt ein Jahr, bei entsprechender Rechtsverordnung bis zu zwei Jahre.

 

 

Wie schnell kann Kurzarbeit eingeführt werden?

Kurzarbeit kann sehr kurzfristig eingeführt werden. Erfahrungsgemäß dauert das Genehmigungsverfahren rund zwei Wochen. Sind alle Bedingungen erfüllt, kann die Kurzarbeit im Anschluss sofort beginnen.

 

 

Wie verhält sich die Urlaubsregelung bei Kurzarbeit?

Auch während der Kurzarbeit kann der Betroffene Urlaub nehmen. Aktuell ändert sich der Urlaubsanspruch auch dann nicht, wenn Kurzarbeit eingeführt wird. Ein ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach Kurzarbeit den Gesamturlaubsanspruch mindert, findet in Deutschland bisher keine Anwendung. Eine arbeitgeberseitige Anordnung auf Urlaub in Krisenzeiten ist nur dann zu rechtfertigen, wenn der Betrieb zwingend vorübergehend geschlossen werden muss. Bestehen noch Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr, kann die Arbeitsagentur verlangen, dass diese zunächst herangezogen werden.

 

 

Wie geht es nach der Kurzarbeit für den Arbeitnehmer weiter?

Generell erfolgt nach der Kurzarbeit wieder eine Aufstockung der Arbeitszeit auf das ursprünglich arbeitsvertraglich festgelegte Niveau, sofern nicht individuell und in beidseitigem Einverständnis anders geregelt. Eine Ausnahme besteht, wenn der Arbeitgeber durch die für die Kurzarbeit ursächlichen Faktoren wirtschaftlich nicht mehr in der Lage ist, alle Angestellten weiter zu beschäftigen. Genau dieser Fall soll jedoch durch die Maßnahme Kurzarbeit vermieden werden.

 

 

Wie wirkt sich Kurzarbeit auf die Steuererklärung aus?

Da während der Kurzarbeit eine Lohnersatzleistung gezahlt wird, gilt diese Zeit als steuerfrei. Gleichwohl unterliegt Kurzarbeitergeld dem Progressionsvorbehalt, wodurch sich der Steuersatz für das im Jahr der Kurzarbeit zu versteuernden Einkommen erhöht.