Bildungsteilzeit wurde eingeführt, damit ArbeitnehmerInnen sich aus- oder weiterbilden können, ohne das Arbeitsverhältnis aufgeben zu müssen. Demnach reduzieren sie ihre Arbeitszeit, im Gegensatz zur Bildungskarenz, wo man eine berufliche Auszeit nimmt (Freistellung). Somit ist die Bildungsteilzeit sehr interessant für ArbeitnehmerInnen, die mit einem geringeren Einkommen auskommen müssen. Es gibt jedoch auch hier keinen Rechtsanspruch. 

Voraussetzungen 

  • Laufendes arbeitslosenversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (Anspruch auf Arbeitslosengeld)
  • Kürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit um 25 - 50 %, wobei weiterhin mindestens zehn Stunden pro Woche gearbeitet wird. Zudem muss das Einkommen daraus die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten
  • Mindestens sechs Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber (im selben Arbeitszeit-Ausmaß) beschäftigt und vollversichert – Ausnahme sind hier Saisonbetriebe: Bestehendes Arbeitsverhältnis von mindestens drei Monaten und mindestens sechs Monate innerhalb der letzten vier Jahre beim selben Dienstgeber beschäftigt
  • Einverständnis vom Arbeitgeber inklusive der Dauer der Bildungsteilzeit
  • Es werden mindestens zehn Wochenstunden für die Aus- oder Weiterbildung genutzt

Arten der Weiterbildung

Grundsätzlich kann die Bildungsteilzeit für alle Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland, die berufliche Relevanz aufweisen, eingesetzt werden. Hierzu gehören neben fachlichen Schulungen unter anderem auch Fremdsprachenkurse oder Schul- und Studienabschlüsse. Sinnvoll ist es vor allem bei Kursen und Lehrgängen, die über eine längere Zeit andauern und mehrmals pro Woche oder Monat stattfinden, z.B. Abendschule oder Berufsreifeprüfung.

 

 

Wie lange kann man Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen?

Die Bildungsteilzeit dauert mindestens vier und maximal 24 Monate. Wie die Bildungskarenz, kann auch die Bildungsteilzeit zerlegt und in Teilen (maximal 2 Jahre insgesamt) beansprucht werden, wobei auch hier jeder Teil die Mindestdauer von vier Monaten aufweisen muss. Die Bildungsteilzeit, auch aufgeteilt, muss innerhalb von 4 Jahren genommen werden. Wenn die zwei Jahre an einem Stück genommen werden, kann man in den nächsten zwei Jahren keine weitere Bildungsteilzeit oder Bildungskarenz in Anspruch nehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Bildungsteilzeit mit einer Bildungskarenz zu kombinieren.

 

 

Wechsel bzw. Kombination von Bildungsteilzeit und Bildungskarenz

Einmalig kann bei dem gleichen Unternehmen zwischen den beiden Modellen gewechselt werden, sofern der Arbeitgeber zustimmt und es innerhalb der vier Jahre liegt (Beginn ist an dem Tag, wo zum ersten Mal eine der beiden Leistungen in Anspruch genommen wird). Die Zeiten werden angerechnet, wobei zwei Tage Bildungsteilzeit (Bildungsteilzeitgeld) einem Tag Bildungskarenz (Weiterbildungsgeld) entsprechen.

Bei einer Kombination gilt folgendes: Wenn man von der Bildungsteilzeit in die Bildungskarenz wechselt, kann für die restliche Dauer Bildungskarenz höchstens im halben Ausmaß des bisher nicht genutzten Teils festgelegt werden. Jedoch muss die Bildungskarenz mindestens noch zwei Monate dauern.

Innerhalb der vier Jahre erhält man maximal entweder zwölf Monate Weiterbildungs- oder 24 Monate Bildungsteilzeitgeld.

Vergütung und Sonderzahlungen 

Gehalt und Bildungsteilzeitgeld

Während der Bildungsteilzeit erhält der/die ArbeitnehmerIn sein Gehalt aus dem Dienstverhältnis mit reduzierter Stundenzahl. Zudem erhält er/sie wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind ein Bildungsteilzeitgeld vom Arbeitsmarktservice (AMS), das einen Teil des entgangenen Entgelts ersetzt. Für jede verringerte Arbeitsstunde bezahlt das AMS 0,83 Euro pro Tag aus. Wenn man zum Beispiel seine Arbeitsstunden von 40 auf 30 Stunden reduziert, ist es eine Minderung um zehn Stunden. Demnach erhält der/die ArbeitnehmerIn pro Tag 10 x 0,83€ = 8,30€.

Voraussetzungen für Bildungsteilzeitgeld: 

Es ist wichtig zu beachten, dass das Geld nur einer begrenzten Anzahl von ArbeitnehmerInnen eines Arbeitgebers genehmigt werden kann:

In Unternehmen mit bis zu 50 arbeitslosenversicherungspflichtigen Mitarbeitern dürfen max. vier Arbeitskräfte Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen.

In Unternehmen mit mehr als 50 Personen können bis zu acht Prozent der Mitarbeiter Bildungsteilzeit nutzen.

Andernfalls ist die Zustimmung des Regionalbeirats des AMS nötig.

Der Antragsteller muss:

1) die Voraussetzungen von oben erfüllen. 2) dem AMS ein Schreiben des Arbeitgebers inklusive folgender Angaben einreichen:

wöchentliche Normalarbeitszeit der letzten sechs (bzw. drei) Monate

 

geplante wöchentliche Normalarbeitszeit mit Start der Bildungsteilzeit

 

  • Anzahl der im Unternehmen arbeitslosenversicherungspflichtigen ArbeitnehmerInnen
  • Anzahl der sich in Bildungsteilzeit befindenden Mitarbeiter

3) die nötigen Weiterbildungsstunden (mindestens zehn Wochenstunden) nachweisen. Dies kann beispielweise über Kursbestätigungen oder Zertifikate erfolgen. Im Studium muss jeweils nach sechs Monaten (einem Semester) der Nachweis entweder anhand von Prüfungen über zwei Semester-Wochenstunden bzw. über vier ECTS-Punkte oder alternativ anhand einer Bestätigung des Fortschritts einer Abschlussarbeit/-prüfung erbracht werden.

Das AMS kann das Bildungsteilzeitgeld ohne die erforderlichen Nachweise einstellen oder im schlimmsten Fall auch zurückfordern.

 

 

Darf man zum Bildungsteilzeitgeld etwas da­zu­ver­dien­en?

Ja, es ist während der Bildungsteilzeit erlaubt, im geringfügigen Rahmen, entweder selbständig oder bei einem anderen Unternehmen unselbständig, zu arbeiten. Jede Arbeitsaufnahme muss dem AMS sofort gemeldet werden.

 

Bekommt man Sonderzahlungen?

Ja, während der Bildungsteilzeit erhält man Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld in dem Ausmaß der reduzierten Arbeitszeit. Der Urlaubsanspruch wird ebenfalls anteilig verkürzt.

 

Dürfen während der Bildungsteilzeit Über- und Mehrstunden geleistet werden?

Mehrstunden haben keine Auswirkungen auf den Anspruch des Bildungsteilzeitgeldes sofern diese zeitnah durch Zeitausgleich aufgebraucht werden. Hingegen sind Überstunden unvereinbar.

Schutz und Arbeitsverhältnis 

Kann das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden? 

Kündigung durch den Arbeitgeber: 
Es besteht kein Kündigungsschutz während der Bildungsteilzeit. Wird das Arbeitsverhältnis allerdings durch den Dienstgeber aufgelöst, können ArbeitnehmerInnen einen Antrag auf Umwandlung der Bildungsteilzeit in eine Bildungskarenz stellen. Zu beachten ist, dass in diesem Fall das wöchentliche Stundenmaß der Weiterbildung innerhalb von drei Monaten auf mindestens 20 Stunden erhöht werden muss. Personen, die ein betreuungspflichtiges Kind unter sieben Jahren haben, stellen eine Ausnahme dar und benötigen nur 16 Wochenstunden. Folglich sind auch die Nachweise der Bildungskarenz zu erbringen.

Eine Kündigung wegen einer angedachten oder der tatsächlich genommenen Bildungsteilzeit ist jedoch unzulässig (Motivkündigungsschutz).

  

Kündigung durch den/die ArbeitnehmerIn: 
Bei einer einvernehmlichen Kündigung oder wenn der Dienstnehmer während der Bildungsteilzeit kündigt, endet der der Anspruch auf das Bildungsteilzeitgeld.

 

 

Wie sieht der Versicherungsschutz während der Bildungsteilzeit aus?

Die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung bleibt weiterhin bestehen. Auch Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung bestehen vollumfänglich fort.

Vorteile der Bildungsteilzeit 

Vorteile für ArbeitnehmerInnen

Der Arbeitsplatz bleibt erhalten.ArbeitnehmerIn haben weiterhin gesicherte Einkünfte (reduziertes Gehalt + Bildungsteilzeitgeld bei erfüllten Voraussetzungen).Der Kontakt mit dem Betrieb, den Kollegen und dem Arbeitsplatz bleibt bestehen.Eine Weiterbildung ist sowohl im In- als auch Ausland möglich.Vorteile zur Bildungskarenz: Man bleibt weiterhin vertraut mit seinen Aufgaben und im Kontakt zum Unternehmen.Für ArbeitnehmerInnen mit geringerem Einkommen ist die Bildungsteilzeit finanziell attraktiver.

Vorteile für Arbeitgeber

ArbeitnehmerIn inkl. Know-How bleibt dem Unternehmen erhalten.Der Betrieb profitiert von der höheren Qualifikation des Dienstnehmers.Bedarf es einer zusätzlichen Arbeitskraft, unterstützt das AMS den Arbeitgeber bei der Suche.Es werden Weiterbildungskosten eingespart.Durch die anteilige Kürzung des Urlaubs, arbeitet der Mitarbeiter nach der Bildungsteilzeit im normalen Umfang

Quellen:

Arbeiterkammer: Bildungsteilzeit Link

AMS: Bildungsteilzeitgeld Link

Karriere.at: Bildungsteilzeit – Alle Infos dazu Link

Wirtschaftskammer Österreich: Bildungsteilzeit Link

 

Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Er dient unverbindlichen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.