Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine überbetriebliche Vereinbarung, die der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) meist jährlich für alle ArbeitnehmerInnen einer bestimmten Branche mit der Arbeitgeberseite (Wirtschaftskammer Österreich oder einem freiwilligen Arbeitgeberverband) abschließt. Die österreichischen Gewerkschaften schließen jährlich über 450 Kollektivverträge in Schriftform ab. Diese gelten für alle ArbeitnehmerInnen unabhängig von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft. Die Kollektivvertragszugehörigkeit richtet sich nach der Zugehörigkeit des Arbeitgeberverbandes.
Ein Kollektivvertrag regelt u.a. das Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Für Arbeitnehmer sind Kollektivverträge sehr positiv. Sie garantieren allen Arbeitnehmern einer Branche gleiche Mindeststandards bei der Vergütung und den Arbeitsbedingungen. Arbeitgeber verpflichten sich dazu, alle im Vertrag festgelegten betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. In jedem Betrieb muss der Kollektivvertrag zur Einsicht bereitliegen. Zudem kann jeder österreichische Kollektivvertrag kostenlos unter www.kollektivvertrag.at aufgerufen werden.
Inhalte des Kollektivvertrags
Der Inhalt eines Kollektivvertrags besteht aus einem schuldrechtlichen und einem normativen Teil. Während der schuldrechtliche Teil nur Rechte und Pflichten im Verhältnis der Tarifvertragsparteien zueinander und nicht für ihre Mitglieder begründen kann, enthält der normative Teil für die Angehörigen der tarifschließenden Verbände bzw. beim Firmentarifvertrag für den einzelnen Arbeitgeber arbeitsrechtliche Regelungen, die unmittelbar und zwingend auf die tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse einwirken.
Der normative Teil regelt u.a.:
- Arbeitszeiten
- Entgeltfindung
- Mindestlohn
- Arbeitsbedingungen
- Kündigungsfristen
- Urlaubsanspruch
- Sonderzahlungen
- Dienstreiseregelungen
- Zusatzleistungen
- Zulagen und Zuschläge
- Etc.
