Arten der Weiterbildung
Grundsätzlich kann die Bildungsteilzeit für alle Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland, die berufliche Relevanz aufweisen, eingesetzt werden. Hierzu gehören neben fachlichen Schulungen unter anderem auch Fremdsprachenkurse oder Schul- und Studienabschlüsse. Sinnvoll ist es vor allem bei Kursen und Lehrgängen, die über eine längere Zeit andauern und mehrmals pro Woche oder Monat stattfinden, z.B. Abendschule oder Berufsreifeprüfung.
Wie lange kann man Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen?
Die Bildungsteilzeit dauert mindestens vier und maximal 24 Monate. Wie die Bildungskarenz, kann auch die Bildungsteilzeit zerlegt und in Teilen (maximal 2 Jahre insgesamt) beansprucht werden, wobei auch hier jeder Teil die Mindestdauer von vier Monaten aufweisen muss. Die Bildungsteilzeit, auch aufgeteilt, muss innerhalb von 4 Jahren genommen werden. Wenn die zwei Jahre an einem Stück genommen werden, kann man in den nächsten zwei Jahren keine weitere Bildungsteilzeit oder Bildungskarenz in Anspruch nehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Bildungsteilzeit mit einer Bildungskarenz zu kombinieren.
Wechsel bzw. Kombination von Bildungsteilzeit und Bildungskarenz
Einmalig kann bei dem gleichen Unternehmen zwischen den beiden Modellen gewechselt werden, sofern der Arbeitgeber zustimmt und es innerhalb der vier Jahre liegt (Beginn ist an dem Tag, wo zum ersten Mal eine der beiden Leistungen in Anspruch genommen wird). Die Zeiten werden angerechnet, wobei zwei Tage Bildungsteilzeit (Bildungsteilzeitgeld) einem Tag Bildungskarenz (Weiterbildungsgeld) entsprechen.
Bei einer Kombination gilt folgendes: Wenn man von der Bildungsteilzeit in die Bildungskarenz wechselt, kann für die restliche Dauer Bildungskarenz höchstens im halben Ausmaß des bisher nicht genutzten Teils festgelegt werden. Jedoch muss die Bildungskarenz mindestens noch zwei Monate dauern.
Innerhalb der vier Jahre erhält man maximal entweder zwölf Monate Weiterbildungs- oder 24 Monate Bildungsteilzeitgeld.