Der Werkvertrag besteht zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer, wobei der Auftragnehmer gegen Zahlung des Auftraggebers ein Werk erstellt. Bei einem Werkvertrag zählen nicht die aufgewendeten Stunden, sondern die erfolgreiche Erbringung des Werks an sich. Der Werkvertrag basiert auf Paragraph 631 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Merkmale eines Werkvertrags

  • Das Risiko für die erfolgreiche Erbringung des Werks liegt beim Auftragnehmer
  • Die Leistung wird einmal erbracht
  • Werkvertragsnehmer verwenden eigene Arbeitsmittel
  • Werkvertragsnehmer sind selbständig
  • Auftragnehmer sind nicht Teil der Organisation des Auftraggebers

Arten von Werkverträgen

  • Transportleistungen
  • Übersetzungen
  • Bauwerke
  • Reparatur
  • Handwerkliche und künstlerische Leistungen
  • Software
  • Gutachten
  • Pläne
  • Etc.

Unterschied zur Arbeitnehmerüberlassung

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