Bei einem Tarifvertrag steht in Deutschland ein Arbeitgeber mit einer Gewerkschaft in einem Vertragsverhältnis, das durch das Tarifvertragsgesetz (TVG) geregelt ist. Ein Tarifvertrag regelt u.a. das Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Für Arbeitnehmer sind Tarifverträge sehr positiv. Sie garantieren den Arbeitnehmern faire Löhne und Arbeitskonditionen. Arbeitgeber unterliegen einer Tarifbindung, d.h. sie verpflichten sich dazu, alle im Vertrag festgelegten betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Tarifvertrag wird in schriftlicher Form abgeschlossen und ist solange gültig, bis der Arbeitgeber oder die Gewerkschaft den Vertrag aufkündigt oder der Tarifvertrag zeitlich abgelaufen ist. Alle in Deutschland vereinbarten Tarifverträge werden im Tarifregister festgehalten.
Zweck des Tarifvertrags
Tarifverträge werden laut geltendem Arbeitsrecht zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband oder einem einzelnen Unternehmen abgeschlossen und regeln den Arbeitsmarkt. Sie geben verbindliche Vorgaben für individuelle Arbeitsverträge und versuchen so die Konkurrenz zwischen Arbeitnehmern zu mindern.
Inhalte des Tarifvertrags
Der Inhalt eines Tarifvertrages besteht aus einem schuldrechtlichen und einem normativen Teil. Während der schuldrechtliche Teil nur Rechte und Pflichten im Verhältnis der Tarifvertragsparteien zueinander und nicht für ihre Mitglieder begründen kann, enthält der normative Teil für die Angehörigen der tarifschließenden Verbände bzw. beim Firmentarifvertrag für den einzelnen Arbeitgeber arbeitsrechtliche Regelungen, die unmittelbar und zwingend auf die tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse einwirken. Das liegt daran, dass in Arbeitsverträgen häufig nur die Arbeitsleistung und die Höhe des Lohns geregelt wird.
Der normative Teil eines Tarifvertrages regelt u.a.:
- Arbeitszeiten
- Gehaltsregelung
- Arbeitsbedingungen
- Kündigungsfristen
- Urlaubsanspruch
- Zusatzleistungen
- Etc.
Der schuldrechtliche (obligatorische) Teil eines Tarifvertrages regelt bspw. die:
Friedenspflicht: Arbeitskampfmaßnahmen von Seiten der Tarifparteien (Gewerkschaft und Arbeitgeberverband bzw. Betriebsrat und Arbeitgeber) wie Streiks und Aussperrungen sind untersagt.
Durchführungspflicht: Tarifvertragsparteien sind dazu verpflichtet, die im Tarifvertrag festlegten Regelungen umzusetzen.
Arten von Tarifverträgen
Flächentarifvertrag/Verbandstarifvertrag: Dieser Tarifvertrag ist regional begrenzt und gilt immer für ein bestimmtes räumliches Gebiet (z.B. Bayern, NRW).
Branchentarifvertrag: Tarifvertrag, der zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband einer Branche abgeschlossen wurde. In Deutschland existieren zur Zeit rund 250 Branchen, für die es individuelle Branchentarifverträge gibt.
Firmen- oder Haustarifvertrag: Tarifvertrag, der zwischen einer Gewerkschaft und einem einzelnen Unternehmen besteht.
Manteltarifvertrag/Rahmentarifvertrag: Enthält Regelungen zu konkreten Arbeitsbedingungen wie Kündigungsfristen, Schichtarbeit, Urlaubsdauer, Arbeitszeitenregelung, Regelung bei Krankheit, Vermögenswirksame Leistungen etc.
Vergütungstarifvertrag/Entgelttarifvertrag: Regelt die einzelnen Vergütungssätze und hat im Vergleich zum Rahmentarifvertrag eine kürzere Laufzeit.
Lohn- und Gehaltstarifvertrag: Bestimmt die Höhe der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen. Diese werden entsprechend der Berufsjahre oder der Betriebszugehörigkeit geregelt. Die Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages ist in der Regel kürzer als die des verwandten Manteltarifvertrages und beläuft sich in der Regel auf ein Jahr.
