Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis ist ein schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers, der Auskunft über Dauer, Position und Art des Arbeitsverhältnisses gibt und zusätzlich Informationen zum Verhalten sowie eine Bewertung der erbrachten Leistungen des aktuellen oder ausgeschiedenen Arbeitnehmers enthalten kann. Gemäss Gesetz (Art. 330a OR) kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber jederzeit ein Zeugnis verlangen. Das Zeugnis kann während des Arbeitsverhältnisses als Zwischenzeugnis oder erst bei Beendigung der Arbeit als Schlusszeugnis ausgestellt werden. Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre und läuft ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Inhaltsübersicht

Arbeitszeugnistypen

Grundsätzlich wird zwischen einer Arbeitsbestätigung und einem Arbeitszeugnis unterschieden. Arbeitsbestätigungen informieren ausschliesslich über Personalien des Arbeitnehmers sowie über die Art und Dauer der Beschäftigung. Arbeitszeugnisse geben zusätzlich Einblick in das Sozialverhalten, die Arbeitsqualität und –schnelligkeit, die Leistungsbereitschaft sowie über Fachkenntnisse des Arbeitnehmers. Arbeitszeugnisse lassen sich weiterhin in folgende Unterkategorien aufgliedern:

Zwischenzeugnis: Diese Sonderform des Arbeitszeugnisses wird während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt und belegt die aktuelle Dauer und Art der Beschäftigung sowie den aktuellen Leistungsstand des Arbeitnehmers.

Ausbildungszeugnis: Zum Ende einer Ausbildung erhalten Absolventen ein Ausbildungszeugnis, das Auskunft über Inhalte der Ausbildung sowie Leistungsnachweise enthält.

Praktikumszeugnis: Das Praktikumszeugnis enthält eine Beschreibung der übernommenen Aufgaben sowie eine Beurteilung der Leistung und des Sozialverhaltens des Praktikanten.

Wie ist ein Arbeitszeugnis aufgebaut?

Der Aufbau eines Zeugnisses unterliegt festen Regeln. Im Einzelfall lohnt es sich, das Zeugnis von einem Anwalt für Arbeitsrecht gegenprüfen zu lassen. Schliesslich wird die Leistung des Arbeitnehmers im Zeugnis bewertet und kann gegebenenfalls ausschlaggebend für eine neue Arbeitsstelle sein.


1. Zeugnisüberschrift:
An erster Stelle steht die Zeugnisüberschrift. Diese definiert die Art des Zeugnisses und kann zwischen „Zeugnis“, „Zwischenzeugnis“, „Dienstzeugnis“, „Endzeugnis“, „Ausbildungszeugnis“ oder „Praktikumszeugnis“ variieren. Die Überschrift steht deshalb an erster Stelle, da sich das Zeugnis nicht direkt an den Arbeitnehmer richtet, sondern dessen Tätigkeit und Leistungen bewertet. Ein Zeugnis darf aus diesem Grund weder Adressfeld noch Anrede enthalten. 

2. Einleitung: Auf die Zeugnisüberschrift folgt die Einleitung. Diese sollte sachlich formuliert werden und keine Bewertung des Arbeitnehmers enthalten. In der Einleitung sollte sich der vollständige Name, ggf. mit Titel, das Geburtsdatum, die Anschrift sowie die Art der Beschäftigung und die Bezeichnung der beruflichen Tätigkeit enthalten. Darüber hinaus ist es üblich, Beginn und Ende der Tätigkeit in der Einleitung zu nennen. 

3. Angaben zum Arbeitgeber: Es ist üblich, dass sich das Unternehmen kurz präsentiert und die Branche sowie seine Produkte und Dienstleistungen nennt. Im Einzelfall benennt das Unternehmen zudem die Anzahl der Mitarbeiter und Standorte. 

4. Tätigkeitsbeschreibung: In der Tätigkeitsbeschreibung werden alle Aufgaben und Tätigkeiten des Arbeitnehmers aufgelistet. Die wichtigsten Aufgaben und Tätigkeiten stehen an vorderster Stelle, darauf folgen alle weiteren Aufgaben. Ob die Tätigkeiten in Stichpunktform oder in einem ausformulierten Text präsentiert werden, ist dem Arbeitgeber überlassen. Es sollte dennoch darauf geachtet werden, dass die Stichpunkte nicht nur aus Schlagworten bestehen, sondern so formuliert werden, dass sich zukünftige Arbeitgeber ohne weitere Erläuterungen ein klares Bild der Tätigkeiten und Aufgaben des Arbeitnehmers machen können. Der Detailgrad der Tätigkeitsbeschreibung ist abhängig von der Dauer, die ein Arbeitnehmern im Unternehmen beschäftigt war sowie vom Spezialisierungsgrad. Grundsätzlich gilt - je länger ein Arbeitnehmer im Unternehmen gearbeitet hat und je spezialisierter dieser aufgestellt war, umso detaillierter muss auch die Tätigkeitsbeschreibung sein.

5. Leistungsbeurteilung: Die Leistungsbeurteilung stellt den wichtigsten Teil des Zeugnisses dar. Oft ist es sogar der Teil des Zeugnisses, den zukünftige Arbeitgeber bei der Beurteilung eines Bewerbers heranziehen, um zu beurteilen, ob der Kandidat für eine ausgeschriebene Stelle geeignet ist. Welche Beurteilungskriterien im Zeugnis angesprochen werden, hängt von der jeweiligen Position des Arbeitnehmers ab. In der Regel wird im Rahmen der Leistungsbeurteilung aber auf die Fachkenntnisse, die Arbeitsbereitschaft, die Arbeitsbefähigung und den Arbeitserfolg eingegangen. Bei leitenden Angestellten wird darüber hinaus noch die Führungsleistung und –fähigkeit beurteilt. 

6. Verhaltensbeurteilung: Auf die Leistungsbeurteilung folgt eine Verhaltensbeurteilung, bei der das zwischenmenschliche Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und ggf. Kunden bewertet wird. 

7. Schlussformel: Die Schlussformel besteht in der Regel aus der Angabe zum Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses, einem Dank bezüglich der geleisteten Arbeit und einem Satz, der das Bedauern über das Ausscheiden ausdrückt sowie Erfolg für die berufliche Zukunft wünscht. Bei der Formulierung des Schlusssatzes hat der Arbeitgeber freie Hand und laut des Bundesarbeitsgerichts hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch, Änderungen geltend zu machen. 

8. Datum und Unterschrift: An letzter Stelle des Arbeitszeugnisses steht das Datum sowie die Unterschrift des Arbeitgebers. Unterzeichnet ein ranghöherer Angestellter das Arbeitszeugnis, muss unterhalb der Unterschrift die Funktion des Vorgesetzten stehen. Das Datum sollte mit dem des letzten Arbeitstags übereinstimmen.


Notenschlüssel

Personaler verwenden bei der Beurteilung von Leistungen in Arbeitszeugnissen bestimmte Formulierungen, die aus Kernsätzen sowie zahlreichen individuellen Zusätzen bestehen. Hier ein Beispiel:

Note sehr gut: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“.

Note gut: „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“

Note befriedigend: „stets zu unserer Zufriedenheit“

Note ausreichend: „zu unserer Zufriedenheit“.

Muss ein Arbeitszeugnis einer Bewerbung beigefügt werden?

Arbeitszeugnisse zählen zu den Kernstücken einer Bewerbung und können ausschlaggebend für den Erfolg einer Bewerbung sein. Schliesslich geben Zeugnisse ehemaliger Arbeitgeber detaillierte Aussagen über die Befähigung eines Bewerbers für eine bestimmte Position. Darüber hinaus können sich Personalverantwortliche einen guten Überblick darüber verschaffen, wie sich der Kandidat gegenüber Kollegen und Vorgesetzten verhalten hat und ob der Bewerber in das neue Team passen kann.

Verfügt ein Bewerber bereits über mehrere Jahre Berufserfahrung, sollte dieser der Bewerbung keinesfalls alle Zeugnisse aller ehemaligen Arbeitgeber beifügen. Am wichtigsten ist das Arbeitszeugnis des letzten Arbeitgebers. Darüber hinaus sollten alle weiteren Zeugnisse ehemaliger Arbeitgeber beigefügt werden, die jünger als 10 Jahre sind. Berufseinsteiger sollten ihrer Bewerbung, falls sie noch keine Berufserfahrung vorweisen können, Praktikumszeugnisse oder Zeugnisse von für die ausgeschriebene Stelle relevanten Aushilfstätigkeiten beifügen.


Können Arbeitszeugnisse nachgefordert werden?

Gemäss Gesetz (Art. 330a OR) kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber jederzeit ein Zeugnis verlangen.

Das Zeugnis kann während des Arbeitsverhältnisses als Zwischenzeugnis oder erst bei Beendigung der Arbeit als Schlusszeugnis ausgestellt werden.

Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre und läuft ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.


Wann kann ich ein Arbeitszeugnis verlangen und wann verjährt der Anspruch?

Gemäss Gesetz (Art. 330a OR) kann der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber jederzeit ein Zeugnis verlangen. Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre und läuft ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Formulierungen im Arbeitszeugnis

Was bedeutet „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ im Arbeitszeugnis?

Die Formulierung „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ ist Teil des Zeugniscodes und bedeutet „gut“ oder in Schulnoten ausgedrückt eine fünf. Der Zeugniscode "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" hingegen steht für die Bestnote im Arbeitszeugnis und kann nicht übertroffen werden.

Was bedeutet "stets voll zufrieden" im Arbeitszeugnis?

Wird im Arbeitszeugnis die Formulierung „stets voll zufrieden“ verwendet, wird damit auf eine gute Leistung hingewiesen, die mit der Schulnote fünf verglichen werden kann.

Was bedeutet im Arbeitszeugnis „hat sich stets bemüht“?

„Stets bemüht“ ist die schlechteste Bewertung, die ein Angestellter in seinem Arbeitszeugnis erhalten kann und drückt eine ungenügende Leistung aus. Die Formulierung „Stets bemüht“ ist gleichbedeutend mit der Schulnote 1.

Was bedeutet im Arbeitszeugnis „solides Fachwissen“?

Der Ausdruck „solides Fachwissen“ beschreibt das berufliche Know-how des ehemaligen Angestellten und ist ein verschlüsselter Code für eine befriedigende Leistung. In Schulnoten ausgedrückt wäre das die Note vier. „Gute Fachkenntnisse“ steht hingegen für die Schulnote fünf, „umfangreiches und besonders fundiertes Fachwissen“ für die Schulnote sechs.

Was bedeutet „War stets bestrebt im Arbeitszeugnis“?

Eine mangelhafte Leistung eines Arbeitnehmers wird mit der Formulierung „stets bestrebt“ ausgedrückt. Der Arbeitnehmer hat sich zwar bemüht, eine gute Leistung zu erbringen, aber kein zufriedenstellendes Ergebnis geliefert.

Was bedeutet „War jederzeit vorbildlich im Arbeitszeugnis?“

Ist der Arbeitnehmer jederzeit vorbildlich gewesen, wird auf das Sozialverhalten des Angestellten hingewiesen. Das Temporaladverb „jederzeit“ ist hier ausschlaggebend. Übersetzt steht es für eine gute Leistung und entspricht der Schulnote fünf.

Was bedeutet das Wort „stets“ im Arbeitszeugnis?

Das Wort „stets“ ist im Arbeitszeugnis ein Schlüsselwort. Wird stets in Verbindung mit einem Superlativ wie z.B. vollst, grösst oder höchst verwendet, drückt es eine sehr gute Leistung aus. Steht es hingegen für sich alleine, entspricht es der Schulnote fünf und damit einer guten Leistung.