1 Jahr HÜD: Ingenieurdienstleister Brunel GmbH zieht Bilanz

Dienstag, 1. Oktober 2019

Im April 2017 ist die Reform der Arbeitnehmerüberlassung in Kraft getreten. Im Oktober 2018 griff deren Regelung zur Höchstüberlassungsdauer zum ersten Mal. Dies ist nun ein Jahr her. Aus diesem Anlass zieht Brunel Geschäftsführer Markus Eckhardt ein Fazit und steht Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Statements Markus Eckhardt:


„Die erschwerten gesetzlichen Vorgaben schränken die unternehmerischen Handlungen für uns Dienstleister wie auch für unsere Kunden stark ein. Sie sind ein Hindernis für hochwertige Projektarbeit und somit für das Wirtschaftswachstum Deutschlands.“

„Wir sind immer noch der Meinung, dass eine vereinfachte Equal-Pay-Regelung zielführender gewesen wäre, also in Form von Zahlung eines Vergleichsgehalts und eventueller Zulagen. Denn Besonderheiten wie Zuschläge unserer Kunden für Mehrarbeit, Nachtarbeit oder Entgeltfortzahlungsregelung stellen unsere Gehaltsabrechnung seit der AÜG-Reform vor Herausforderungen.“

„In unserem Haustarifvertrag mit ver.di sind Gehälter vereinbart, keine Stundenlöhne, und wir können unseren Mitarbeitern außerdem zusätzliche Mehrwerte bieten. Viele Kunden orientieren sich jedoch an Branchenzuschläge gemäß TV LeiZ und tariflichen Vorgaben von Arbeitgeberverbänden der Leiharbeit. Das Gesetz greift aus unserer Sicht daher in die Tariffreiheit in der Zeitarbeit ein.“

„Die Höchstüberlassungsdauer sehen wir weiterhin sehr kritisch: In der Praxis erleben wir häufig, dass Projekte gegen den Willen der Mitarbeiter und der Kunden beendet werden müssen. Mitarbeiter sind im 18. Monat längst im Equal Pay- bzw. Branchenzuschlagsbezug und gut eingearbeitet. Nun müssen sie ein neues Projekt beginnen. Dies kann nicht im Sinne der Mitarbeiter sein.“

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